Aktionsaufruf zur neuen Entscheidungsregelung bei Organspenden

Aktionsaufruf

Untersuchung zur neuen Entscheidungsregelung bei Organspenden: Schicken Sie uns die Organspende-Informationsmaterialien Ihrer Krankenkasse / Behörde

Bild Untersuchung OrganspenderegelungAm 25. Mai 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden und zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz zur Entscheidungslösung tritt nun zum 1. November 2012 in Kraft.

Ziel ist es unter anderem, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Das heißt, künftig sollen daher alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung dazu aufgefordert werden. Erstmalig soll dies schon in diesem Jahr geschehen, danach alle zwei bzw. fünf Jahre. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Schreiben zu ignorieren und sich nicht zu entscheiden. In dem Fall sollen im Falle einer möglichen Organentnahme nach festgestelltem Hirntod die Angehörigen befragt werden und ihre Zustimmung oder Ablehnung erklären, so wie bisher. Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie z. B. Pass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben.

Wie „ergebnisoffen“ ist die Organspende-Aufklärung der Krankenkassen?

Laut dem neuen Gesetz soll die Aufklärung „ergebnisoffen“ erfolgen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, wie Ziel (die Steigerung der Organspendezahlen) und „ergebnisoffene Aufklärung“ in Einklang gebracht werden sollen. Denn unserer Erfahrung nach würden die Zahlen sinken, wenn die Menschen umfassend und ehrlich über alle Seiten der Transplantationsmedizin aufgeklärt würden.

Wir möchten daher prüfen, inwieweit, die ausgehändigten Informationen der unterschiedlichen Kassen in Form und Aufbereitung dem neuen Gesetz entsprechen und gegebenenfalls auf Missstände hinweisen.

Derzeit (Stand Oktober 2012) gibt es in Deutschland laut GKV-Spitzenverband 144 verschiedene gesetzliche Krankenkassen mit rund 70 Millionen Versicherten. Die gesetzlichen Kassen gliedern sich in Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkrankenkassen (EKK) Innungskrankenkassen (IKK) und Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK). Hinzu kommen 45 private Krankenversicherungen.

Aktionsaufruf: Schicken Sie uns die Informationsmaterialien Ihrer Krankenkasse/Behörde zur Auswertung

Logo Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei OrganspendenDie Vielzahl der Kassen macht die Sache etwas kompliziert. Deshalb sind wir auf die Mithilfe von anderen organspende-kritischen Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um einen möglichst umfassenden Überblick und verwertungsfähige Zahlen zu bekommen.

Daher hier ein Aktionsaufruf des „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden„, einem Zusammenschluss diverser Organisationen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Einzelunterstützer: Schicken Sie uns die Informationsmaterialien Ihrer Krankenkasse / Ihrer Behörde zur Auswertung.

Sofern es sich um allgemeine Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zum Thema Organspende handelt, genügt ein Hinweis, welche Materialien beigelegt wurden mit Angabe des Standes der Infobroschüren (zu finden vorne oder hinten in den Infoschriften). Die Broschüren selbst brauchen Sie uns dann nicht zu schicken. Eigene Materialien der Kassen sind dagegen erwünscht! Wichtig ist das Anschreiben der Kassen.

Wir werden alle Informationen strengstens vertraulich behandeln und lediglich anonymisiert auswerten. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte ohne Ihre Einwilligung erfolgt nicht.

Ihre Materialen schicken Sie bitte per Post oder auch per Mail (als Scan) an folgende Adresse:

IG Kritische Bioethik Deutschland
Christian Frodl
Luitpoldstr. 9
82110 Germering

Tel.: 089 / 83 77 55
E-Mail: webmeister(at)organspende-aufklaerung.de

Untersucht werden sollen u.a. folgende Fragen:

  • Zu welchem Anlass wurden die Materialien verschickt / ausgeteilt?
  • Wie ist das Begleitschreiben aufgebaut und wie „ergebnisoffen“ ist es?
  • Welche konkreten Handlungsanweisungen werden zum Umgang mit dem Thema und der persönlichen Entscheidung gegeben?
  • Soll man der Kasse die Entscheidung mitteilen?
  • Werden Konsequenzen angedroht, falls man nicht reagiert, wenn ja, welche?
  • Welche Informationsmaterialien liegen bei und wie „ergebnisoffen“ sind diese?
  • Auf welche weiteren Materialien / Ansprechpartner bei Fragen wird verwiesen?

Die Ergebnisse der Auswertung finden Sie dann zu gegebener Zeit auf www.organspende-aufklaerung.de
Gerne informieren wir Sie auf Wunsch auch per Mail über den Ausgang der Aktion.

Weiterführende Informationen:

  • Themenspecial vom 26.05.12, ergänzt am 17.06.12: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden und Änderung des Transplantationsgesetzes

    Bild zur AbstimmungAm 25.05.12 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden und zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Auch der Bundesrat hat am 15.06.12 beiden Gesetzen zugestimmt. Damit gibt es einige eingreifende Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung, von der nahezu alle Bürgerinnen und Bürger schon bald betroffen sein werden.

    Mehr im Themenspecial: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden und Änderung des Transplantationsgesetzes

     

  • 16.10.12: Organspende – Wie gehe ich mit der „Entscheidungslösung“ um?

    Logo KAOAm 1. November 2012 tritt die „Entscheidungslösung“ bei Organspenden in Kraft. Das bedeutet, alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren erhalten in regelmäßigen Abständen Schreiben von ihrer Krankenkasse mit der Aufforderung, sich möglichst schriftlich zu erklären, ob sie „nach ihrem Tod“ Organspender sein wollen oder nicht. Gemeint ist damit der „Hirntod“. Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. – KAO hat dazu einige Infos zum Umgang mit der „Entscheidungslösung“ zusammengestellt.

    KAO-Informationen zum Umgang mit der „Entscheidungslösung“ bei Organspenden

Nach oben