Bericht 2012/2013 Überwachungskommission und Prüfungskommission TPG

05.09.13: Nach Transplantationsskandalen: Prüfungs- und Überwachungskommission legen Bericht zu allen Lebertransplantationsprogrammen in Deutschland vor

05.09.13: Aufarbeitung nach Transplantationsskandalen: Prüfungs- und Überwachungskommission legen Bericht zu allen Lebertransplantationsprogrammen in Deutschland vor – Schwere Richtlinienverstöße auch in Münster

Symbolbild LebertransplantationsberichtAm 04.09.13 haben die Prüfungskommission und die Überwachungskommission von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ihren lange erwarteten Bericht zu den Vor-Ort-Prüfungen aller 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt.

Demnach wurden in vier Transplantationszentren schwerwiegende Richtlinienverstöße unterschiedlicher Ausprägung festgestellt. „In zwanzig Transplantationszentren wurden keine Richtlinienverstöße, beziehungsweise nur solche Richtlinienverstöße festgestellt, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab“, heißt es in der Pressemitteilung zur Vorstellung des Berichts abwiegelnd.

Konkret haben die Kontrolleure jedoch nur an fünf Krankenhäusern keine Beanstandungen verzeichnet: an der Charité in Berlin sowie an den Universitätskliniken in Hamburg-Eppendorf, Hannover, Magdeburg und Würzburg. In allen anderen Kliniken gab es mehr oder weniger Auffälligkeiten. Die Ergebnisse wurden zusammen mit dem Kommissionsbericht 2012/2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zum Hintergrund der Prüfungen

Die Prüfungen sind Teil des nach dem Transplantationsskandal im Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen. „Durch die neu geschaffenen Kontrollmöglichkeiten konnten wir schnell und angemessen auf die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten reagieren“, sagte die Kommissionsvorsitzende, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R.

„Positiver Effekt der Vor-Ort-Prüfungen ist im Zusammenhang mit der Einführung der interdisziplinären Transplantationskonferenzen bereits jetzt eine Verbesserung der formalen Abläufe sowie der Dokumentationen“, ergänzte Kommissionsvorsitzender Prof. Dr. Dr. Hans Lippert. Nach Einschätzung der beiden Fachleute ist für die Jahre 2012 und 2013 mit einer deutlich geringeren Anzahl von Richtlinienverstößen zu rechnen.

Wie die Kommissionsvorsitzenden zu den Hintergründen erläuterten, werde nach einer Vor-Ort-Prüfung ein Bericht erstellt, der die Feststellungen und Wertungen der Kommissionen enthält. Dieser Bericht werde zur Gewährung rechtlichen Gehörs unter Fristsetzung an die für das Lebertransplantationsprogramm eines Zentrums verantwortlichen Ärzte übersandt. Die Kliniken hätten Gelegenheit, zu wesentliche Kritikpunkten Stellung zu beziehen. Der abschließende Kommissionsbericht werde anschließend jeweils dem Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums, den zuständigen Landesbehörden sowie der Landesärztekammer und gegebenenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet.

Schwerwiegende Richtlinienverstöße auch in Münster

Insgesamt wurden in den Jahren 2010 und 2011 in Deutschland 2303 postmortal gespendete Lebern transplantiert. Für den Bericht wurden in 24 Transplantationszentren die Krankenakten von insgesamt 1180 Empfängern postmortal gespendeter Lebern geprüft. Schwerwiegende Richtlinienverstöße stellten die Prüfer in der Universitätsklinik Göttingen und Leipzig sowie in zahlenmäßig geringerem Ausmaß in München rechts der Isar und – neu – auch in Münster fest. Diese Verstöße hatten zur Folge, dass für bestimmte Patienten die Dringlichkeit zur Lebertransplantation erhöht wurde und sie damit auf der Warteliste weiter nach vorne rückten.

Konkret untersuchten die Kontrolleure in Göttingen insgesamt 105 Fälle von Lebertransplantationen. Dabei stellte die Kommission bei 79 der Patienten Regelverstöße fest. „In diesem Transplantationszentrum ergab sich aufgrund der Art der Verstöße, der Umstände im Einzelfall sowie der Häufigkeit des Auftretens der Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten“, heißt es in dem Bericht.

In Leipzig wurden bei 241 geprüften Fälle 76 Regelverstöße aufgedeckt, in München von 135 geprüften Fälle 38 Regelverstöße und in Münster von 67 untesuchten Fällen 25 Regelverstöße. Auch dort gab es demnach „eindeutige Anhaltspunkte für systematische Falschangaben, wenn auch teilweise in zahlenmäßig geringerem Umfang“. In Göttingen, Leipzig und München ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft, in Göttingen findet seit August das Gerichtverfahren statt.

Dagegen wurden dem Bericht zufolge an der Universitätsklinik Regensburg, die ebenfalls unter dem Verdacht der Manipulationen stand, in den Jahren 2010 und 2011 keine Auffälligkeiten festgestellt. Allerdings ist dies wenig verwunderlich, da die 2012 bekannt gewordenen möglichen Manipulationen vor 2010 stattfanden, weshalb die Klinik damit durch das Prüfungsraster fiel.

Die Kommissionsvorsitzende, Anne-Gret Rinder, versprach gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Spiegel Online“ laut einem Artikel vom 04.09.13 wieder nach Regensburg zu gehen und auch die weiter zurückliegenden Jahren zu prüfen. Andere Kliniken blieben jedoch von einer weiter zurückgehenden Kontrolle verschont.

Zahlreiche grenzwertige oder nicht mehr richtlinienkonforme Indikationen bei Lebertransplantationen

Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer und Mitglied des Prüfteams, Prof. Dr. Hans Lilie, räumte ein, dass es in zudem in einigen Zentren auch „um grenzwertige oder nicht mehr richtlinienkonforme Indikationen“ gegangen sei. „Einschlägig waren Angaben zu möglichen Einschränkungen der Aufnahme in die Warteliste, Angaben von Laborwerten zur Berechnung des MELD-Scores, Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung einer sogenannten Standard Exception oder des beschleunigten Vermittlungsverfahrens sowie Angaben zu Dialysepatienten.“ Lilie kündigte an, dass die Ergebnisse der Prüfungen in der Ständigen Kommission Organtransplantation schnellstmöglich ausgewertet werden.

„Die MELD-basierte Leberallokation ist komplex und bedarf deshalb einer entsprechenden Expertise, um den individuellen und aktuellen Gesundheitszustand der Patienten bezüglich des MELD-Scores abzubilden. Entsprechend muss auch das Allokationssystem als dynamisches beziehungsweise lernendes System verstanden werden“, so Lilie. Deshalb sei die Ständige Kommission Organtransplantation mit der Weiterentwicklung des MELD-basierten Leberallokationssystems, nicht aber mit der Erarbeitung eines alternativen Modells befasst.

Auch in den USA werde entsprechend verfahren. National wie international werde beispielsweise die Einbeziehung weiterer Parametern und MELD-Änderungen, die Revision der Ausnahmeregelungen sowie die Entwicklung von zusätzlichen Scores zur Einschätzung der Erfolgsaussicht nach Lebertransplantation erörtert.

Chancengleichheit und Gerechtigkeit im Transplantationswesen gewährleisten

Rinder, Lippert und Lilie betonten die gesetzliche Legitimation und den gesetzlichen Auftrag der Prüfungskommission und der Überwachungskommission sowie der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer. Sie sehen eine wesentliche Aufgabe darin, mit den Kontrollen „Chancengleichheit und Gerechtigkeit im Transplantationswesen zu gewährleisten“. In diesem Zusammenhang erläuterte Rinder, dass sich insgesamt „keine Anhaltspunkte“ dafür ergeben haben, dass privatversicherte Patienten oder sogenannte „Non-Residents“ bevorzugt behandelt und transplantiert worden wären. Auch hätten sich „keine Bedenken gegen das beschleunigte Vermittlungsverfahren als Verfahrensart“ ergeben.

Als „wenig hilfreich“ wertete Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin und Sonderprüferin der Prüfungs- und der Überwachungskommission, „unsachliche Einlassungen“ zur Legitimation und zum Verfahren der Kommissionen. „Wer die Aufarbeitung des Transplantationsskandals ständig versucht zu skandalisieren, kann oder will nicht verstehen, welch sensibler Bereich die Transplantationsmedizin ist und dass es rechtsstaatliche Grundsätze sind, die unser Vorgehen leiten“, so die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof i.R. Dieses Vorgehen stoße auch bei Selbsthilfegruppen der Organtransplantierten oder bei Angehörigenverbänden auf „absolutes Unverständnis“.

Einzelne Transplantationszentren bringen ganzes System ins Wanken

Montgomery BÄKDer Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery bekräftigte in einem Kurz-Statement mit Blick auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorgänge in einigen Transplantationszentren, es sei „nicht zu rechtfertigen, das Transplantationsgesetz und die Transplantationsrichtlinien nach persönlichem Gutdünken oder vorrangig zum Nutzen des eigenen Zentrums auszulegen“, unabhängig davon, ob es sich um geringfügige oder schwere Verstöße handle.

Es sei „äußerst bedrückend, zu sehen, wie die Vorgänge in einzelnen Transplantationszentren ein ganzes System ins Wanken bringen“. Die Analyse zeige aber auch, dass es nicht vordergründig materielle Motive waren, die zu Verstößen gegen die Transplantationsrichtlinien führten. „Es war nicht eine Bevorzugung von Privatpatienten, Eurotransplant „non residents“ oder eine Bereicherung Einzelner. Vielmehr gab es strukturelle Anreize aus der Krankenhausfinanzierung, aus dem Wettbewerbsstreben einzelner Krankenhäuser und auch dem vermeintlichen Streben nach Ruhm und Ehre“, so Montgomery zu den möglichen Motiven für die Verstöße.

Um dem Auftrag des Gesetzgebers und „dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen“, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form. Vorgesehen ist, dass alle 46 Transplantationszentren mit ihren gut 140 Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden.

Reaktionen auf den Bericht der Prüfungs- und Überwachungskommission zu Lebertransplantationen: Mehr Transparenz, unabhängige Kontrollen und Verteilungsgerechtigkeit

Der Bericht der Prüf- und Überwachungskommission zu allen 24 Lebertransplantations-programmen in Deutschland löste in den Medien, bei Verbänden und Bundestagsabgeordneten ein geteiltes Echo aus. In den Medienberichten wurden insbesondere die Regelverstöße in Münster hervorgehoben, die erstmals mit dem Prüfbericht bekannt wurden. Das Universitätsklinikum Münster (UKM) reagierte darauf am Tag der Veröffentlichung mit einer umfassenden Stellungnahme.

Darin weist das UKM in 16 Fällen den Vorwurf des Richtlinienverstoßes zurück. Die Interpretation der bestehenden Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) sei in diesen Fällen nicht eindeutig geregelt. Bei neun Richtlinienverstößen handle es sich um „einzelne Fehler in Meldeformularen“. Diese stünden in keinem Zusammenhang mit Versicherungsstatus, Alter oder Herkunft der Patienten. „Wir erkennen diese Verstöße an und bedauern diese Meldefehler sehr“, sagte Prof. Dr. Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKM in der Stellungnahme. Bereits 2011 habe das UKM formelle Arbeitsschritte im Bereich der Transplantationsmedizin verbessert, um das Risiko für Meldefehler zu minimieren.

Radikale Wende im Transplantationssystem notwendig

E. BryschKritik an dem Prüfbericht zu den Lebertransplantationsprogrammen kam vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Das Transplantationssystem in Deutschland brauche das Vertrauen der Bevölkerung. Ethik, Aufklärung, Transparenz und politische Verantwortung seien dafür die Voraussetzungen.

„Dabei darf es nicht um Skandalisierung gehen, weil nach dem Skandal das Thema aus der Öffentlichkeit verschwindet, die Sorgen und Nöte der Schwerstkranken und das Misstrauen der Bevölkerung jedoch bleiben“, erklärte Brysch in einer Presseaussendung vom 4. September. Er verwies darauf, dass die Patientenschützer seit Jahren erleben, dass es immer schwieriger werde, „die Menschen von der Wichtigkeit der Organspende zu überzeugen“.

„Der heute vorgelegte Prüfbericht nährt die Sorge, dass die Politik und die privaten Akteure des Transplantationssystems nicht bereit zu einer notwendigen radikalen Wende sind. Richtlinienverstöße bleiben Verstöße. Jetzt eine neue Kategorie einzuführen und zwischen systematischen und nicht-systematischen Verstößen zu unterscheiden, stärkt die Befürchtung, dass die grundsätzlichen Änderungen weiter ausbleiben“, so Brysch.

Ein erster Schritt müsse die Überführung der Prüf- und Überwachungskommission in staatliche Verantwortung sein. „Wir brauchen hauptamtliche und unabhängige Prüfer und Experten, die nicht nur alle Altfälle aufarbeiten sondern permanent fortlaufend das aktuelle Transplantationsgeschehen kontrollieren. Die tiefste Vertrauenskrise der Organspende in Deutschland verlangt politische Konsequenzen.“

„Organspende braucht Vertrauen und Transparenz“

K. VoglerDie Abgeordnete der Linksfraktion und stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Deutschen Bundestag, Kathrin Vogler, kritisierte in einer Pressemitteilung die Vorstellung der Überprüfungsergebnisse der 24 Lebertransplantationszentren als „ein weiteres Ablenkungsmanöver der großen Akteure im Organspendesystem und Wahlkampfgeklingel des Ministers“.

„Vor einem Jahr wurden die Skandale in Göttingen, Regensburg und anderswo bekannt, und seitdem ging es dem Bundesgesundheitsministerium, der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) stets darum, die Öffentlichkeit zu beruhigen, ohne dabei aber die notwendigen grundlegenden Änderungen vorzunehmen. Namhafte Wissenschaftler und Juristen fordern deshalb genauso wie DIE LINKE, dass zukünftig nicht mehr ein privater Verein wie die Bundesärztekammer, sondern eine (halb)staatliche Behörde oder Einrichtung die Richtlinien vorgeben solle“, so Vogler. Auch die Aufsicht und Kontrolle dürfe nicht den Akteuren selbst überlassen werden.

Auch Vogler forderte völlige Transparenz um wieder Vertrauen in das Organspendesystem zu schaffen. Doch dazu seien die Handelnden nicht bereit. Die Linken-Abgeordnete verwies darauf, dass sie im Laufe der letzten zwölf Monate „unzählige Anfragen und Bitten“ an die Bundesärztekammer bzw. an die Überwachungs- und die Prüfungskommission gerichtet habe, jedoch ohne Ergebnis.

„Ich wollte – als Mitglied des Fachausschusses im Bundestag – lediglich Einsicht in die einzelnen Prüfberichte der Fälle erhalten, in denen der Verdacht auf Datenmanipulation geäußert wurde oder in denen die Staatsanwaltschaft schon ermittelt hatte. Zwölf Monate lang habe ich jedoch keinen einzigen Prüfbericht zur Einsicht erhalten. Diese Geheimniskrämerei muss ein Ende haben“, so die Abgeordnete abschließend.

„Organspenden-System vom Kopf auf die Füße stellen“

R. KünastDie Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Renate Künast, erklärte zu den schweren Verstößen im Umgang mit Organspenden, Bundesgesundheitsminister Bahr habe „den notwendigen Neustart im Transplantationswesen nicht geschafft“. Das bestehende System, das den Missbrauch hervorgebracht hat, müsse „vom Kopf auf die Füße gestellt werden“. Dass Manipulationen von Wartelisten nun strafbar sind, sei „gut, aber nicht ausreichend“.

Künast forderte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf, für mehr tatsächliche Transparenz, unabhängige Kontrollen und Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. „Es bedarf einer unabhängigen, staatlichen Aufsicht des Organspendessystems. Darum hat sich der Gesundheitsminister bislang nicht gekümmert. Und wir müssen die Zahl der Transplantationszentren in Deutschland dringend reduzieren und so den fatalen Wettbewerb um immer mehr Einnahmen beenden“, so Künast.

Der Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, hatte vor der Vorstellung der Prüfergebnisse einen Organspende-Beauftragten des Bundestags gefordert. „Wir brauchen einen neutralen Transplantationsbeauftragten, der Ansprechpartner ist für Patienten, Selbsthilfegruppen, Kliniken und Klinikpersonal“, sagte Lauterbach der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vom 4. September. Grundsätzlich hätten sich die Verfahren für Organspenden im vergangenen Jahr deutlich verbessert, so Lauterbach. Sie seien „viel transparenter“ geworden und würden besser kontrolliert. Nun müsse der Ruf für die Organspende wieder hergestellt werden.

Weiterführende Informationen:

Themenspecials zu den Transplantationsskandalen in Göttingen, Regensburg, München und Leipzig:

» Zur Themenrubrik Transplantationsskandale und die Folgen

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