18.01.20: Abgelehnt: Deutscher Bundestag gegen Widerspruchsregelung bei Organspenden
Dieses Themenspecial zur Debatte um die Widerspruchsregelung als Download im PDF-Format (740 kb, 11 Seiten)
Gut anderthalb Jahre nach Beginn der neuerlichen Forderungen zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden haben am 16. Januar 2020 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages klar entschieden: Es wird (vorerst) keine Widerspruchsregelung geben. Stattdessen wird die vorhandene Entscheidungslösung ausgebaut.
Hintergrund der Debatte ist der angeblich eklatante Mangel an Spenderorganen und die schwankenden Spenderzahlen. Um dem abzuhelfen forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang September 2018 eine breite gesellschaftliche Debatte über die Einführung der Widerspruchslösung. Kurz zuvor hatte er am 31.08.2018 ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ vorgelegt. Dieses Gesetz wurde im Oktober 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 14. Februar 2019 von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung abgesegnet. Es trat zum 01. April 2019 Inkraft.
Bereits am 28.11.18 gab es eine erste Orientierungsdebatte über mögliche gesetzliche Änderungen zur Steigerung der Organspendezahlen in Deutschland. In der zweieinhalbstündigen ergebnisoffenen Debatte ging es um die Frage, „wie in der Bevölkerung mehr Menschen dazu gebracht werden können, sich nach ihrem Tod als Organspender zur Verfügung zu stellen und damit Leben zu retten.“ Dabei stand auch eine Einführung der Widerspruchsregelung zur Diskussion, die in vielen europäischen Ländern gilt. Gesetzentwürfe lagen dazu aber noch nicht vor.
Doch ohne die Ergebnisse der richtungsweisenden Änderungen des Transplantationsgesetzes bezüglich Strukturverbesserungen abzuwarten, veröffentlichte just am 01. April 2019 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zusammen mit dem SPD-Gesundheitsexperten Prof. Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf zur Einführung einer „doppelten Widerspruchslösung“.
Die „doppelte Widerspruchslösung“ ist eine Mogelpackung
Laut dem Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung soll generell jede Person ab 16 Jahren als Organ- oder Gewebespender gelten. Es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Was als „doppelte Widerspruchslösung“ zunächst positiv klingen soll, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Mogelpackung: Denn den Angehörigen sollte kein Entscheidungsrecht mehr zustehen, sondern sie sollten lediglich befragt werden, ob ihnen eine Willensäußerung bekannt ist. Entscheidend sei der Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders. Konkret heißt es in dem Gesetzentwurf zu einer Widerspruchsregelung:
„Dem nächsten Angehörigen des möglichen Organ- oder Gewebespenders steht folglich kein eigenes Entscheidungsrecht zu. Er ist vom Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme vorgenommen werden soll, nur darüber zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist. Weitergehende Nachforschungen obliegen dem Arzt nicht.“
Dieser Passus stieß bei anderen Abgeordneten und in den Medien auf massive Kritik. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung:
„Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- oder Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.“
Hier stellte sich die Frage, wie das in der Praxis aussehen soll. Wie soll die Einwilligungsfähigkeit überprüft werden, wenn die Frage einer Organentnahme eigentlich erst im irreversiblen Hirnversagen beantwortet werden soll? Wenn Menschen z.B. mit geistiger Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen, können sie folglich vorher auch nicht widersprechen. Oder man denke auch an die rund 7,5 Millionen Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren, die als „funktionale Analphabeten“ kaum lesen und schreiben können, an hier lebende Ausländer, die die Sprache nicht richtig verstehen etc. Das führt den ganzen Passus ad absurdum.
Zweite Beratung über die Einführung der Widerspruchsregelung – Gesetzentwurf klar abgelehnt
Vor der Bundestagsdebatte haben zahlreiche organspende-kritische Verbände und Einzelpersonen aber auch Befürworter, insbesondere von medizinischen Fachverbänden, Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden in der gut zweistündigen kontroversen Debatte mit 24 Rednerinnen und Rednern aller Fraktionen teilweise aufgegriffen. Wer von den Abgeordneten nicht zu Wort kam, konnte die Reden schriftlich zu Protokoll geben und sind dort nachzulesen.
Nach der Debatte wurde zuerst in zweiter Beratung namentlich über den Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (Drucksache 19/11096) abgestimmt. Initiatoren des Gesetzentwurfs waren Jens Spahn, Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte und weitere Abgeordnete. Dieser Entwurf hatte bislang die meisten Unterschriften und kam daher zuerst zur Abstimmung.
Dabei stimmten von 674 anwesenden Abgeordneten 292 zu, 379 votierten dagegen, drei Abgeordnete enthielten sich. Da dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung zur Widerspruchsregelung.
Zweite und Dritte Beratung über die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft – Gesetzentwurf klar angenommen
Als nächstes folgte die Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (Drucksache 19/11087). Der Vorschlag wurde initiiert von der Grünen-Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiterer Abgeordneter. Diesen Gesetzentwurf befürworteten 382 Abgeordnete, 261 stimmten dagegen, 28 enthielten sich.
Da der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen wurden, kam es umgehend zur dritten Beratung bzw. Abstimmung. Dabei stimmten von 669 anwesenden 432 Abgeordnete für die sogenannte Entscheidungslösung, 200 Abgeordnete stimmten dagegen, 37 enthielten sich. Damit war die Entscheidungslösung mehrheitlich angenommen.
Eine Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion „Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung“ (Drucksachen 19/11124) entfiel damit. Die AfD-Abgeordneten forderten in ihrem Antrag, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen. Damit sollte das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abgebaut werden.
Der Gesundheitsausschuss hatte vor den Abstimmungen empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zum Antrag der AfD einen Beschluss zu fassen (Drucksache 19/16214).
Konkrete Gesetzesänderungen zur Entscheidungslösung
Mit Annahme des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bleibt es vorerst bei der bisher geltenden Entscheidungslösung. Diese wurde 2012 nach langer Debatte verabschiedet. Das bedeutet eine Organentnahme ohne Zustimmung der potenziell nach Feststellung des Hirntodes als Organspender in Betracht kommenden Person zu Lebzeiten oder ohne Zustimmung der nächsten Angehörigen ist nicht zulässig.
Was sich nach Verabschiedung bzw. Inkrafttreten des neuen Gesetzes ändern soll, sind im wesentlichen folgende Punkte:
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Online-Register zur Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung zur Organspende einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. In dem Register kann jeder eintragen, ob man einer Organentnahme nach festgestelltem irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zustimmt oder ablehnt.
Vor einer Organentnahme ist von ärztlicher Seite zu klären, ob eine Erklärung des möglichen Organspenders zur Organ- und Gewebespende vorliegt. Hierzu muss der Arzt oder die Ärztin beim Organ- und Gewebespenderregister nachfragen, ob zum möglichen Spender ein Eintrag gespeichert ist. Liegt dem Arzt eine solche Erklärung nicht vor, ist der nächste Angehörige zu befragen, ob ihm eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende bekannt ist. Ist auch dem nächsten Angehörigen eine solche Erklärung nicht bekannt, ist eine Organentnahme nur dann zulässig, wenn ein Arzt die nächsten Angehörigen darüber unterrichtet und diese ihr zugestimmt haben. Der nächste Angehörige hat bei seiner Entscheidung den mutmaßlichen Willen des möglichen Spenders zu beachten.
- Willensbekundung bei Ausweisstellen: Zudem soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Konkret müssen die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln. Dabei soll auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden, sowie auf die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Online-Register einzutragen.
- Beratung durch Hausärzte: Des Weiteren sollen Hausärztinnen und Hausärzte künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten und zum Eintragen in das Online-Register ermutigen. Zudem sieht das neue Gesetz vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
- Infos bei Erste-Hilfe-Kursen: Grundwissen zur Organspende soll den Bürgerinnen und Bürgern ferner in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden.
Inkrafttreten der neuen Organspenderegelung
Die neue Organspenderegelung soll allerdings erst in ca. zwei Jahren greifen. Denn solange wird es voraussichtlich dauern, bis alle notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung inkl. dem Online-Register geschaffen sind. Das Gesetz wird offiziell laut Bundesgesundheitsministerium zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich im ersten Quartal 2022.
Mit Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist die Debatte vorläufig beendet. Die Widerspruchslösung dürfte aber sicher früher oder später wieder auf den Tisch kommen. Ankündigungen dazu gibt es bereits – z.B. von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung (siehe unten). Und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn forderte schon Ende Oktober 2019 als nächstes eine Debatte über die Ausweitung der Lebendspenden. Denn ihm gehen die bisherigen Reglungen nicht weit genug. Man darf wohl sicher sein, dass Spahn schon bald diesbezüglich vorpreschen wird, angesichts von 18 Gesetzen in 18 Monaten, die bisher aus seinem Haus kamen, und seinem Hang zur Profilierung als „Macher“. Aber auch diese Debatte werden wir aufmerksam verfolgen und begleiten.
Reaktionen auf die Ablehnung der Widerspruchsreglung bei Organspenden
In den Medien waren die Reaktionen auf die Ablehnung der Widerspruchsreglung bei Organspenden recht unterschiedlich. Viele KommentatorInnen bedauerten die Entscheidung als nicht zielführend. Gleichwohl gab es auch positive Reaktionen. Mehr dazu in unserer Presseschau unten.
Von Seiten der Ärzteschaft waren die Reaktionen verhalten, d.h. man arrangiert sich nun. Demgegenüber zeigten sich die beiden großen Kirchen und bioethik-kritische Organisationen erfreut und erleichtert, dass die Widerspruchsregelung gescheitert ist.
Bundesärztekammer-Präsident Reinhardt: Zustimmungslösung ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, äußerte sich relativ enttäuscht zur Bundestagsentscheidung über die Neuregelung der Organspende. „Die heutige Entscheidung des Bundestages ist sicher nicht das, was sich die schwerkranken Menschen auf der Warteliste erhofft haben. Auch die Ärzteschaft hatte sich für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Widerspruchslösung hätte die Bürger in die Pflicht genommen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und so zu einer deutlichen Steigerung der Spenderzahlen führen können“, erklärte Reinhardt in einer Pressemitteilung vom 16.01.2020.
Trotzdem sei das beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft „ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung.“ Sinnvoll sei insbesondere das vorgesehene Online-Register zur schnellen Feststellung der Spendebereitschaft. Die regelmäßige Abfrage der Organspendebereitschaft könne dazu beitragen, die Menschen stärker als heute für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. „Auch wenn wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten, werden wir alles daran setzen, dieses Gesetz zu einem Erfolg zu machen“, versprach der BÄK-Präsident.
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) für Widerspruchsregelung
Der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel äußerte sich gemischt zur Entscheidung. „Auch kleine Schritte können zum Erfolg führen, wenn wir uns auch für die Patienten auf den Wartelisten den großen, konsequenten Schritt in Richtung Widerspruchslösung gewünscht hätten“, erklärte Rahmel in einer Presseaussendung nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft.
Vorausgegangen war eine offene, engagierte Debatte im Parlament. Trotz der teilweise kontroversen Diskussionen habe die Abgeordneten der Wille zur Förderung der Organspende in Deutschland geeint. „Beide Gesetzesvorschläge stellen die Autonomie der Patienten und die Aufklärung in den Vordergrund und unterstützen damit das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und die Entscheidungsfindung des Einzelnen“, so Rahmel.
Die DSO hofft, dass die geführten Diskussionen um die beiden Gesetzesentwürfe bereits heute viele Menschen für das wichtige Thema Organspende sensibilisiert haben. So, dass sie bereit seien, auch ohne den Anschub durch die Widerspruchslösung eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. „Unsere Aufgabe als Koordinierungsstelle für die Organspende ist es, dem Willen des Patienten zu folgen und eine Organspende nur dann einzuleiten, wenn es der Verstorbene gewollt hat. Aber dafür muss der Wille auch dokumentiert sein“, betonte Rahmel. Nun komme es darauf an, die positiven Ansätze in diese Richtung, die im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft enthalten sind, effektiv in die Praxis einzuführen.
Strukturellen Maßnahmen entscheidend
Den elementaren Schritt zu einer Verbesserung der Situation für die Organspende sieht der Mediziner allerdings nach wie vor in den strukturellen Maßnahmen. Diese wurden mit der Zweiten Änderung des Transplantationsgesetzes zum 1. April 2019 verabschiedet. Sie würden derzeit gemeinsam mit den Klinikpartnern umgesetzt. „Der Weg ist geebnet, jetzt müssen wir ihn zügig und konsequent gemeinsam gehen. Den Patienten auf den Wartelisten läuft die Zeit davon“, appellierte Rahmel.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich trotz seinem gescheiterten Gesetzesvorstoß zur Widerspruchsregelung zufrieden mit der vorangegangenen eineinhalbjährige Debatte. Es sei gelungen, „dass in jeder Familie, in der Nachbarschaft, auf Arbeit, wo Bürger aufeinandertreffen, über diese Frage gesprochen worden ist. Eine Frage von Leben und Tod, der wir ja sonst gerne mal (…) ausweichen“, sagte Spahn am 17.01.2020 Medienberichten zufolge beim Neujahrsempfang der Ostsee-Zeitung in Rostock.
Der Transplantationsmediziner Professor Eckhard Nagel, von 2008 bis 2016 Mitglied im Deutschen Ethikrat, zeigte sich enttäuscht über die Absage an die Widerspruchslösung. Anhand der Bundestagsdebatte könne man erkennen, dass in Deutschland die Solidarität mit Kranken schwinde, erklärte Nagel in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am 17.01.2020
Der Beamtenbund ist laut einem Bericht der tagesschau am 17.01.2020 skeptisch, ob Ämter wie vorgesehen einen Schub durch verstärkte Aufklärung geben könnten, um mehr Bürger konkret zu einer Spendebereitschaft zu bewegen. Auch ohne zusätzliche Aufgaben sei die Arbeitsbelastung in den Bürgerämtern vor allem in den großen Städten enorm, sagte Verbandschef Ulrich Silberbach der Nachrichtenagentur dpa dem Bericht zufolge. Sie hätten jetzt schon zum Teil wochen-, manchmal monatelange Wartezeiten. Eine einfache Abfrage oder die Übergabe einer Broschüre könne man sicher organisieren. Er frage sich jedoch, ob der Sache damit geholfen sei.
Patientenbeauftragte der Bundesregierung kündigt Wiedervorlage der Widerspruchsregelung für nächste Wahlperiode an
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU) kündigte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung am 17.01.2020 an, die Widerspruchslösung in der nächsten Legislaturperiode erneut vorzubringen. Sie respektiere die Entscheidung des Parlaments, sei aber „sehr offen dafür, sie in der kommenden Wahlperiode erneut zu debattieren“.
Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass die jetzt beschlossene Lösung „keinen nennenswerten Effekt“ haben werde. Deshalb müsse Deutschland schon allein wegen der Zugehörigkeit zum Organspendeverbund Eurotransplant wirkungsvollere Maßnahmen einführen.
Diese Aussage ist wenig verwunderlich, untersteht die Patientenbeauftragte doch dem Bundesgesundheitsministerium mit Jens Spahn. Der geplante neue Anlauf setzt allerdings voraus, dass Frau Prof. Schmidtke nach der nächsten Wahl noch im Parlament sitzt.
Ärzte für das Leben e.V. erleichtert über Scheitern der Widerspruchsregelung
Erleichtert zeigten sich dagegen Ärzte für das Leben e.V. nach der Entscheidung, die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ mit überraschend klarer Mehrheit abzulehnen. Sie hatten den Abgeordneten zuvor empfohlen für den Baerbock-Gesetzentwurf zu stimmen.
„Auch wenn wir uns eine ehrlichere Debatte rund um das Thema Hirntod wünschen, war der Vorschlag von der Grünen-Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock der inhumanen Spahn/Lauterbach-Vorlage deutlich vorzuziehen. So bleibt das Prinzip gewahrt, dass „kein Nein noch lange kein Ja ist“, um Katrin Vogler von der Linkspartei zu zitieren“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins laut Pressemitteilung vom 16.01.2020.
„Organspende darf nur auf positiver Freiwilligkeit des Spenders basieren“, betonte Cullen. „Die Transplantationsmedizin in Deutschland steckt in einer Krise. Der Grund hierfür ist aber kein Mangel an Spendern, sondern ist das Ergebnis von Organisationsmangel und Vertrauensverlust aufgrund zahlreicher Skandale in der Vergangenheit. Vertrauen kann man nicht erzwingen, sondern muss es durch Offenheit und Ehrlichkeit verdienen. Wir hoffen zudem, dass von diesem Votum ein Signal ausgeht, dass jeder Mensch von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod alle Menschenrechte genießt, allen voran die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, so Cullen.
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert mitdenken hospizlicher Perspektive bei der informierten Entscheidung
Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßte die Entscheidung des Deutschen Bundestages. Der DHPV fordert zudem den Einbezug einer hospizlichen Perspektive im Umgang mit lebenslimitierend erkrankten Menschen, die als Organspender in Betracht kommen.
„Wir haben bereits im Vorfeld davor gewarnt, die Organspende lediglich als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen Menschen hauptsächlich als ‚potenziellen Organspender‘ zu verstehen“, so Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV in einer Presseerklärung vom 16.01.2020. „Die heutige Entscheidung der Abgeordneten für die Zustimmungslösung wird aus Sicht des DHPV am ehesten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Umgang mit den sensiblen Fragen rund um das Lebensende gerecht.“
Um lebenslimitierend erkrankte Menschen, die als Organspender in Betracht kommen, ihre Zugehörigen und den natürlichen Sterbeprozess nicht aus dem Blick zu verlieren, hatte der DHPV in einer Stellungnahme zudem vorgeschlagen, die Betreuung dieser Menschen – wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin üblich – als multiprofessionellen und interdisziplinären Prozess zu gestalten. Dieser solle neben dem Transplantationsbeauftragten auch Palliativmediziner*innen, Psycholog*innen und (sofern gewünscht) Seelsorger*innen in die Begleitung einbeziehen.
„Die heutige Entscheidung führt zukünftig hoffentlich zu einer noch stärkeren Aufklärung rund um die Fragen zur Organspende“, so Hardinghaus. Diese müsse auch auf mögliche Nachteile der Organ- und Gewebeübertragung, insbesondere im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische Implikationen für die Spender*innen und deren Angehörigen, hinweisen.
Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert grundsätzlich geänderte Informationspolitik
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch foderte in einer Pressemitteilung vom 16.01.2020 eine grundsätzlich geänderte Informationspolitik. „Die neue Entscheidungsregelung kann nur der Anfang sein, das Organspendesystem in Deutschland zu verbessern. Denn die Informationspolitik muss sich grundsätzlich ändern. Schließlich haben Werbung und Marketing in den letzten Jahren nichts gebracht“, gab Brysch zu bedenken.
„Um selbstbestimmt entscheiden zu können, braucht es neutrale, ergebnisoffene sowie umfassende Aufklärung und Beratung. Die staatliche Verantwortung fängt hier an und muss bis zu Organisation und Kontrolle des Organspendesystems gehen. Hier ist Jens Spahn gefordert“, so Brysch.
BioSkop e.V. fordert seriöse Regelung zur Einwilligung und verbindliche Antworten zu ungeklärten Fragen der Transplantationsmedizin
Der Verein „BioSkop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.“ machte kurz vor der Abstimmung auf ein Problem beider Gesetzentwürfe aufmerksam. „Beide Gesetzentwürfe, die zur Abstimmung stehen, zielen im Kern darauf, ein zentrales »Organspende«-Register zu etablieren – und Fremdbestimmung weiter zu legitimieren“, heißt es in einer Presssemitteilung vom 14.01.2020. BioSkop fordert daher „eine echte, seriöse Alternative“ zur Widerspruchsregelung und Entscheidungslösung bei Organspenden.
Notwendig sei eine gesetzliche Regelung, die eine persönliche Zustimmung vor jeder Organentnahme zwingend voraussetzt – und zwar ohne jede Ausnahme. Dies würde endlich auch stellvertretende Explantations-Entscheidungen von Angehörigen hirntoter Menschen kategorisch ausschließen, die bisher meistens getroffen werden. „So wäre zwar die Transplantationsrate nicht zu erhöhen, aber dem zweckrationalen Umgang mit Sterbenden, der aus allen derzeit politisch verhandelten Vorschlägen spricht, Einhalt geboten“, kommentierte Erika Feyerabend vom BioSkop e.V. die aktuellen politischen Initiativen im Bundestag.
„Wir meinen: Auf die politische Agenda zur Transplantationsmedizin gehören nicht Werbung, Überredung und die Beschaffung vermeintlicher Akzeptanz, sondern verbindliche Antworten zu den wirklich wichtigen ungeklärten Fragen, Problemen, Missständen. Zum Beispiel: das „Hirntod“-Konzept, die Zuteilung von Organen, fremdbestimmte Organentnahmen, intransparente Strukturen im Transplantationswesen, Probleme bei der „Lebendorganspende“, Aufklärung über Risiken inklusive. Und, nicht zuletzt: Regelverstöße und ihre Ursachen“, so Bioskop abschließend.
BioSkop e.V. bietet auf seiner Webseite in einem Online-Dossier „Organspende und Widerspruch“ viele Beiträge zur Debatte (siehe unten).
Kirchen begrüßen Entscheidungslösung
Die großen beiden Kirchen begrüßten ebenfalls die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Organspende.
„Der Deutsche Bundestag hat heute mit einer deutlichen Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx in einer Pressemitteilung.
„Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen“, so Marx. Das Gesetz gewähre weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und treffe dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen.
Zudem halte das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie z. B. die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden. „Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages deshalb sehr“, so Kardinal Marx.
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte die Neuregelung, nahezu wortgleich wie die DBK. Das Gesetz sei geeignet um die Organspendenbereitschaft nachhaltig zu stärken, so die EKD in einer Pressemitteilung. „Die Gesellschaft ist jetzt als Ganze herausgefordert, alles zu unterstützen, was die individuelle Organspendenbereitschaft befördert. Die evangelische Kirche wird das in ihren Möglichkeiten Stehende dazu beitragen“, heißt es abschließend.
CDL: Weiterhin Freiwilligkeit der Organspende – Schweigen bedeutet keine Zustimmung
Ebenfalls erleichtert über die Entscheidung zeigte sich die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL), Mechthild Löhr. Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU. Die CDL wurde gegründet von Mitgliedern der Unionsparteien, die den Lebensschutz in Deutschland durch politisches Handeln und Bewußtseinsbildung verstärken wollen. Die CDL hatte zuvor massiv zum Protest gegen die geplante Widerspruchsregelung aufgerufen.
„Der Bundestag hat heute in einer außergewöhnlich beeindruckenden Nachdrücklichkeit positiv über die Zukunft der freiwilligen Organspende entschieden. Dies ist ein sehr wichtiges und erfreuliches Signal an alle, die im einzelnen Menschen am Lebensende nicht primär einen zur solidarischen Organabgabe verpflichteten Bürger sehen. Gerade das nun weiter zu beachtende Mitspracherecht der Angehörigen des vom Hirntod betroffenen Patienten ist ein wichtiges Element der heute mit klarer Mehrheit getroffenen Entscheidung“, erklärte Löhr in einer Presseaussendung.
Jede Organspende setze damit weiterhin die konkret geäußerte Bereitschaft des Gebers voraus. Dies verhindere einen gefährlichen Automatismus, wie er im alternativen Gesetzentwurf von Minister Spahn und Prof. Lauterbach enthalten war.
„Für eine so extrem persönliche Entscheidung zu Lebensende und Sterbeprozess muss auch zukünftig ein bewusstes Ja des Spenders vorliegen. Dies verlangt sowohl die Achtung der Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit) als auch der Respekt des Staates vor der persönlichen Freiheit und Integrität seiner Bürger. Das Recht auf Selbstbestimmung zwingt selbst bei der Freigabe privater Infos oder Dateien in anderen Bereichen, die Betroffenen um ihr Einverständnis zu fragen. Erst recht muss dies dann auch für die potentielle Weitergabe der eigenen Organe und Gewebe gelten“, stellte Löhr klar.
Widerspruchsregelung: Schweigen als Zustimmung der Rechtsordnung fremd
Der Anspruch, dass „Schweigen Zustimmung bedeutet“, sei erfreulicherweise unserer Rechtsordnung bisher fremd. Die heutige Entscheidung zeige den Willen der klaren Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, dass dies auch künftig gilt. „Es ist absehbar, dass mit steigender Lebenserwartung der Bedarf an Organen immer weiter zunehmen wird. Es entspricht einer alten wirtschaftlichen Logik, dass ein steigendes Angebot (Möglichkeiten) folglich auch zu einer weiteren Nachfrage führen wird. Dennoch darf seitens des Staates hier nicht übergriffig und autoritär diktiert werden, dass jeder Bürger ausdrücklich widersprechen muss, wenn er nicht Organspender werden will“, warnte die CDL-Vorsitzende.
In seltener Deutlichkeit habe diese beeindruckende Bundestagsdebatte herausgearbeitet, „dass es im Parlament durchaus einen Willen gibt, das Recht auf Leben jedes einzelnen Menschen als Selbstwert und Selbstzweck und als Fundament jeder Rechtsetzung zu beachten, insbesondere am Ende des Lebens, wo eben jedes Leben zählt, nicht nur der Nutzen eines Lebens für das eines Anderen.“
„Wünschenswert wäre, dass der hier gezeigte hohe Respekt vor der unteilbaren Würde des Einzelnen tatsächlich gleichermaßen am Lebensende wie auch am Lebensanfang, also in der ganzen Bandbreite des Lebens von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Ende, besser geschützt würde. Die heutige Debatte und die Abstimmung zeigten deutlich, dass der Bundestag sich seiner Verantwortung für den Lebensschutz durchaus bewusst sein kann. Weniger erfreulich ist, dass es ausgerechnet eine Mehrheit der Unionsministerriege ist, die einer grundsätzlichen Organabgabepflicht durchaus positiv gegenüber steht, dazu noch ohne das gegenteilige klare Votum beider Kirchen zu beachten oder es auch nur zu thematisieren“, gab Löhr zu Bedenken.
Ergänzung 26.01.20: Nach Bundestagsentscheidung zur Organspende: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI) fordert Nachbesserungen an Gesetz
Keine Woche nach Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereistchaft bei Organspende fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI) Nachbesserungen. Das beschlossene Gesetz hinke an einem ganz entscheidenden Punkt: Dem Zeitpunkt, an dem Mediziner und Familie Einsicht in die vom Patienten hinterlegte Entscheidung zur Organspende bekommen sollen, so die DIVI.
Ergänzende Informationen zur Debatte um die Widerspruchsregelung:
Den Verlauf der vorangegangenen fast zwei Jahre dauernden Debatte über die Widerspruchslösung können Sie in unserer Themenrubrik zur Einführung der Widerspruchsregelung nachlesen.
Einen ausführlichen Bericht zur Bundestagsdebatte am 16.01.20 inklusive Videoaufzeichnung aller Reden und dem Plenarprotokoll finden Sie in der Mitteilung des Deutschen Bundestages.
- Plenarprotokoll zur Debatte um die Widerspruchsregelung und Entscheidungslösung am 16.01.2020
- Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Drucksache 19/11087 vom 25.06.2019
- Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz
Drucksache 19/11096 vom 25.06.2019
- Antrag: Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung
Drucksache 19/11124 vom 26.06.2019
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 19/16214, 19. Wahlperiode, 20.12.2019
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, und weiterer Abgeordneter – Drucksache 19/11087 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Jens Spahn und weiterer Abgeordneter
– Drucksache 19/11096 – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11124 – Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung
- Zwischen Sterben und Tod
Was Organspender wissen sollten
Ärzte behandeln Organspender am Lebensende anders als Nicht-Organspender: Spender werden manchmal mehrere Tage lang künstlich am Leben erhalten – ohne darüber aufgeklärt worden zu sein.
Von Patrick Hünerfeld, SWR
TAGESSCHAU.DE 16.01.20
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- Presseschau zur Organspende-Debatte
Hier finden Sie ausgewählte verlinkte Beiträge zur Debatte
- Organspende wird reformiert – Bundestag beschließt Zustimmungslösung
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
- Online-Dossier „Organspende und Widerspruch“ von „BioSkop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.“ mit diversen Beiträgen zur Debatte.