09.04.20: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlicht Jahresbericht 2019
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat am 07.04.2020 ihren Jahresbericht „Organspende und Transplantation in Deutschland 2019“ mit bundesweiten und regionalen Zahlen veröffentlicht. Ein neuer Extrateil widmet sich dem Thema „Kindertransplantation“.
Laut dem Organspende-Jahresbericht wurden 2019 insgesamt 932 Menschen nach festgestelltem Hirntod 2995 Organe entnommenen. Dies entspricht durchschnittlich 3,2 entnommene Organe pro Person. Gegenüber 2018 sank die Zahl der Organspender um 23 Menschen. Das bedeutet einen leichten Rückgang von 2,4 Prozent in 2019.
Insgesamt wurden 1524 Nieren, 726 Lebern, 329 Lungen, 324 Herzen, 87 Pankreata und 5 Därme nach dem irreversiblen Hirnfunktionsausfall entnommen. Laut Warteliste mit Stand 31.12.2019 wurden 9271 Organe benötigt für 8995 transplantabel gemeldete Patienten. Seit dem Jahr 1963 wurden in Deutschland insgesamt 139.074 Organe transplantiert, inklusive Lebend- und Dominospenden.
Eine kompakte Zusammenfassung zur Entwicklung der Organspendezahlen, der Warteliste und zu den durchgeführten Transplantationen liefern die Grafiken, die sich im ersten Teil des Berichts befinden. Die detaillierten Daten für Deutschland und für die sieben DSO-Regionen werden im Mittelteil dargestellt.
Jahresbericht 2019: Übersicht über die wichtigsten geltenden Neuerungen und Serviceangebote für Entnahmekrankenhäuser
Zudem enthält der DSO-Jahresbericht 2019 eine Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen, die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende für die beteiligten Akteure gelten. Es sind „Bausteine einer grundlegenden Reform, die sich in diesem Jahr fortsetzt und seitens der DSO unterstützt wird“.
Ebenso sind die aktuellen Serviceangebote der DSO enthalten, die sich in erster Linie an die rund 1200 Entnahmekrankenhäuser richten. Mit diesem Gesetz ergeben sich beispielsweise neue Berechnungen für die Aufwandserstattung bei Organspenden. QR-Codes führen jeweils zu den relevanten Dokumenten auf der DSO-Webseite.
Erstmals gibt es im DSO-Jahresbericht einen Abschnitt zu einem Sonderthema: In diesem Jahr widmet sich die DSO der Kindertransplantation mit speziell aufbereiteten Statistiken zu Patienten im Alter von 0 bis 15 Jahren. Der prozentuale Anteil der Organübertragung in dieser Altersgruppe fällt dem Bericht zufolge vergleichsweise gering aus.
Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen und Daten zu den wesentlichen Voraussetzungen und Abläufen im Organspendeprozess. Dies sind unter anderem die Kontaktaufnahmen der Krankenhäuser zur DSO, der dokumentierte Umfang möglicher Organspender, die Entscheidungen von Angehörigen sowie die Summe der entnommenen Organe, die für die Vermittlung an Patienten auf der Warteliste bereitgestellt werden. Dieser Schwerpunkt spiegle nach eigenem Bekunden somit auch die von der DSO geleistete Unterstützung der Kliniken wider. Im Bereich der Transplantation wird anhand der Grafiken deutlich, wie sich die Wartelisten zusammengesetzt und entwickelt haben und wie viele Organübertragungen es im Vergleich dazu jeweils gab.
Organspende nach Krankenhaus-Kategorie
Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist – wie in den Vorjahren – die Darstellung der Organspende nach Krankenhaus-Kategorie in Deutschland und den DSO-Regionen. Darauf folgen die Listen mit denjenigen Häusern, die im Jahr 2019 mindestens einen organspendebezogenen Kontakt mit der DSO hatten. Alle weiteren Krankenhäuser hatten im Berichtsjahr keinen Kontakt hinsichtlich einer möglichen Spende. Dies schließe jedoch nicht aus, dass sich auch diese Kliniken engagiert und gute Voraussetzungen für mögliche Organspenden etabliert haben.
Der Organspende-Jahresbericht 2019 ermöglicht einen umfassenden Überblick zur Situation der Organspende und Transplantation in Deutschland. Die digitale Version des 122-seitigen Berichts steht als PDF-Download auf der Webseite der DSO bereit.
Ergänzende Informationen:
15.02.19: Deutscher Bundestag beschließt Änderung des Transplantationsgesetzes
Am 14. Februar 2019 hat der Deutsche Bundestag eine neuerliche Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Die Abgeordneten debattierten zuvor in Zweiter und Dritter Lesung den „Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“.