23.03.12: Friede, Freude, kleine Reiberei: Fraktionsübergreifende Einigkeit bei erster Bundestagberatung über Organspende-Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung
Am 22. März 2012 debattierten die Abgeordneten des Deutsche Bundestages in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt und damit europaweit geltende einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Organtransplantation gesetzlich festgelegt. Gleichzeitig wird gesetzlich verpflichtend vorgesehen, dass es in jedem Entnahmekrankenhaus einen Transplantationsbeauftragten geben soll. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sollen zudem Regelungen zur Verbesserung der Absicherung des Lebendorganspenders geschaffen werden.
Der zweite fraktionsübergreifende Gesetzentwurf regelt die Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz. Der Gesetzentwurf wurde von knapp zwei Drittel, das heißt 391 der 620 Abgeordneten aus allen Parteien unterzeichnet. Er sieht vor, dass die bislang geltende erweiterte Zustimmungslösung in eine Entscheidungslösung umgewandelt wird. Das heißt, künftig sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung dazu aufgefordert werden.
Erstmalig soll dies schon in diesem Jahr geschehen, ein weiteres Mal in zwei Jahren. Nach der Aufforderung im Jahr 2017 alle fünf Jahre. Hierbei besteht aber die Möglichkeit die Schreiben zu ignorieren und sich nicht zu entscheiden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass im Falle einer möglichen Organentnahme nach festgestelltem Hirntod die Angehörigen befragt werden und ihre Zustimmung oder Ablehnung erklären sollen.
Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie zum Beispiel Pass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben. Zudem sollen die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Speicherung der Entscheidung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen werden. Die technische Umsetzung soll in einem stufenweisen Prozess erfolgen.
Weitgehende Einigkeit und Selbstzufriedenheit
In der gut zweistündigen Aussprache kamen 18 Abgeordnete zu Wort, ein weiterer gab seine Rede nur schriftlich zu Protokoll.
Zunächst sprachen in einer ersten Runde aus jeder Fraktion einer der Initianten dieses Gesetzentwurfes. Dies waren die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU), Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD), Rainer Brüderle (FDP), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen), dann Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Anschließend erhielten in der weiteren Aussprache die anderen Abgeordneten das Wort.
Insgesamt war die Debatte geprägt von weitgehender Einigkeit und Selbstzufriedenheit mit den vorliegenden Texten. Mit dem gefundenen Kompromiss-Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung werde es keinen Zwang zu einer Entscheidung geben. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen werde so gewahrt da man die Anschreiben auch ignorieren könne, beteuern die Initiatoren.
Hirntod-Problematik kaum Thema
Ziel sei es, das Thema Organspende „in die Familien zu tragen“ und die Auseinandersetzung mit den verbundenen Fragen zu fördern und schließlich eine Entscheidung zu dokumentieren. Damit wolle man auch den Angehörigen die Entscheidung ersparen, so der Tenor. Mehrfach wurden auch sehr persönliche Erlebnisse im Zusammenhang mit Organspenden angeführt, um die Bedeutung zu unterstreichen.
Die Frage des Hirntodes als Kriterium für eine Organentnahme wurde von allen Abgeordneten allenfalls am Rande erwähnt, wenn überhaupt. Ansonsten beherrschten weitgehend die Schlagworte „Lebensretter“, „Nächstenliebe“, „Verantwortung“, „Pflichtgefühl“, „Solidarität mit Kranken“, und „Selbstbestimmung“ die Debatte, verbunden mit der Forderung ein „starkes Signal“ zu setzen.
Lediglich die mögliche Speicherung der Organspende-Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte sorgte für etwas Reibung. Dies hinderte manche Abgeordnete nicht daran, dennoch für eine Zustimmung zum Gesetzentwurf zu werben, unabhängig von möglichen Änderungswünschen. Zum Ende der ersten Lesung wurden die Gesetzentwürfe in die Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.
Reden der Fraktionsvorsitzenden – Zitate im Überblick
Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder betonte in seiner Rede mit Blick auf die vorangegangenen Diskussionen der letzten Tage, man habe manchmal den Eindruck gehabt, dass wegen der Forderungen, dass mehr Transplantationen stattfinden könnten und mehr Organe zur Verfügung stehen sollten, quasi ein Rechtsanspruch auf eine Transplantation bestehe. Genau dies sei nicht der Fall.
„Wir haben in diesem Gesetzentwurf größten Wert darauf gelegt, dass niemand gezwungen werden kann. Es ist eine höchstpersönliche Entscheidung, ob jemand sein Organ zur Verfügung stellen will oder nicht“, stellte Kauder klar. „Aufgrund des neuen Gesetzes wird es nicht – vor dieser Hoffnung muss man warnen – von einem Tag auf den anderen zu einem sprunghaften Anstieg der Organspendebereitschaft kommen. Ich glaube aber, dass wir mittelfristig eine verbesserte Situation schaffen können.“
Mit Blick auf die in der Diskussion eingebrachte Widerspruchslösung sagte Kauder: „Wir, die wir diesen Gesetzentwurf vorlegen, sagen: Eine Widerspruchslösung entspricht nicht unserer Rechtsauffassung.“ Das Plenarprotokoll vermerkt dazu: „Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD)“.
Es geht um Verantwortung
Frank-Walter Steinmeier, Fraktionsvorsitzender der SPD, erklärte, es gehe bei dem Thema um Verantwortung. „Es geht um die Verantwortung, die wir für Menschen übernehmen, die unserer Hilfe bedürfen. Aus dieser Verantwortung – da hat Kollege Kauder recht – entsteht noch keine Pflicht zur Spendebereitschaft, aber ich finde, aus dieser Verantwortung entsteht die Erwartung an uns alle, dass wir uns entscheiden“. Organspende sei „eine Frage der Mitmenschlichkeit, und Politik hat diese Mitmenschlichkeit möglich zu machen, das heißt, Hürden da abzubauen, wo sie noch bestehen, und zu ermutigen, wo manche der Ermutigung bedürfen“, so Steinmeier.
Rainer Brüderle, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion sagte: „Heute ist ein guter Tag für 12.000 Menschen, die hoffen und bangen, dass sie ein Spenderorgan bekommen. Wenn man Gelegenheit hatte, mit Betroffenen zu sprechen, dann spürt man, welche Dramatik, ja Tragik damit verbunden ist.“
Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zeige, dass das Parlament die Fähigkeit habe, bei ethischen Fragen und bei Fragen der Existenz und des Miteinanders auch außerhalb des politischen Wettbewerbs, der zur Demokratie und zum Parlament gehöre, solche Regelungen auf den Weg zu bringen. Das sei „eine gute Übung des Parlaments“ und zeige, dass sie auch die Fähigkeit zur Gemeinsamkeit haben. Hier dominiere der Grundkonsens aller politischen Kräfte des deutschen Parlaments.
Widersprüchliche Rede von Gregor Gysi
Bemerkenswert, da etwas sehr widersprüchlich aber auch erhellend, war die Rede vom Fraktionsvorsitzenden der Linken, Dr. Gregor Gysi. Eingangs erklärte Gysi mit Blick auf die ca. 12.000 Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ:
„Meine ethische Überzeugung, meine Sicht der Solidarität besteht darin, dass die Medizin alles Mögliche zu tun hat, um das Leben von Menschen zu retten.“ Persönlich sei er für die Widerspruchslösung. Das bedeutet, alle sind potentielle Organspender, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. „Aber ich weiß: Ich habe gar keine Chance auf eine Mehrheit, wahrscheinlich nicht in der Gesellschaft, auf jeden Fall nicht im Bundestag. Deshalb führe ich darüber keine Diskussion. Aber ich wollte das der Ehrlichkeit halber gesagt haben“, so Gysi.
Kurz darauf, nach herber Kritik an den Plänen zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte, erklärte der Linken-Chef: „Aus verschiedenen Gründen werden wir die Novelle zum Transplantationsgesetz in der jetzigen Fassung ablehnen. Beispielsweise müssen bei der Hirntoddiagnostik die Anwendungen modernster Verfahren vorgeschrieben werden. Warum gibt es beispielsweise die verpflichtende apparative Diagnostik durch EEG oder SPECT anders als in anderen Ländern in Deutschland nicht? Nur dadurch wäre man sich sicher. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt noch andere Kritikpunkte.“
Zustimmung trotz Widersprüche?
Ungeachtet dessen und dem Hinweis, man werde über beide Gesetzentwürfe noch diskutieren und es werde noch „die eine oder andere Änderung geben“, erklärte Linken-Fraktionschef Gysi schließlich:
„Aber ich bitte Sie alle im Saal letztlich um die Zustimmung zum Gruppenantrag, erstens, um zu erreichen, dass Tausende Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten, berechtigt darauf hoffen können, dass sie die Transplantation erhalten werden, und, zweitens, um jeden Handel mit Organen auszuschließen. Wir müssen verhindern, dass Reiche, egal wo, Organe von Menschen aus armen Ländern kaufen, die zur Spende zumindest unzulässig unter Druck gesetzt wurden. Wenn wir das verhindern wollen, dann müssen wir es in unserer Gesellschaft so organisieren, dass jede und jeder unabhängig von ihrer oder seiner sozialen Lage die gleiche Chance hat, zügig eine lebensrettende Transplantation zu erhalten.“
Datenschutzrechtliche Bedenken bei Speicherung auf E-Card
Vergleichsweise ruhig sprach Jürgen Trittin als Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen. Er betonte die Freiwilligkeit einer Organspende und die Bedeutung für die Angehörigen, wenn jemand keine Entscheidung trifft. Hierzu führte er ein Erlebnis mit seiner bei einem Fahrradunfall verstorbenen ehemaligen Lebensgefährtin an.
Auch Trittin kritisierte eine mögliche Speicherung auf der E-Card wegen datenschutzrechtlichen Bedenken. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Scharfenberg kündigte diesbezüglich einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag an, um „den Gesetzentwurf an sich zu verbessern.“
Beachtenswerte Rede von Birgitt Bender, Grüne
Im zweiten Teil kamen dann diverse Abgeordnete zu Wort. Auch sie argumentierten ähnlich wie ihre Vorredner (ausführlich nachzulesen im Plenarprotokoll, siehe unten). Herausragend und bemerkenswert war dagegen die Rede der Grünen-Abgeordneten Birgitt Bender. Sie legte als einzige die Karten offen auf den Tisch über die Bedeutung des Hirntodes, die Vorgänge bei einer Organentnahme und was eine Organspende für Angehörige des Sterbenden bedeutet. Sie wies darauf hin, dass die Zahl der möglichen Organspenden allein schon durch die begrenzte Zahl von ca. 3000 bis 5000 Hirntoten jährlich, begrenzt ist.
Sie wies auch darauf hin, dass mit Einführung der Entscheidungslösung das Angehörigenproblem keineswegs gelöst sei. „Auch dann, wenn ein Organspendeausweis vorliegt und die Angehörigen damit der Verantwortung enthoben sind, diese Entscheidung zu treffen, sind sie doch in einer sie schwer belastenden Situation, weil sie diesen abschiedslosen, plötzlichen Tod erleben und sich von einem Körper verabschieden sollen, der warm ist, durchblutet ist und vielleicht schwitzt. Das ist etwas anderes als der Abschied von einem erkaltenden Leichnam“, so Bender.
„Deswegen wird es auch bei Vorliegen eines Organspendeausweises immer Gespräche mit den Angehörigen geben müssen, die all das zu verkraften haben. Das sei an die Adresse derjenigen gerichtet, die glauben, man könne sich diese als belastend empfundene Kommunikation vom Halse schaffen. Das darf man nicht, meine Damen und Herren. Die Angehörigen haben auch Rechte“, gab Bender zu bedenken. Dafür erntete sie laut Plenarprotokoll Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN.
Sie forderte die angesprochenen Bereiche nicht zu tabuisieren, sondern offen und ehrlich darüber zu reden. Nur so werde es gelingen, diese Debatte tatsächlich „an die Familientische zu tragen“, und dann werden Menschen ihre Entscheidung treffen.
Stimmen zur Organspende-Debatte: Fehlende Hirntod-Debatte und einseitige Aufklärung pro Organspende
In den Medien wurde die Debatte weitgehend gelobt. Doch es regte sich auch Kritik sowohl am Gesetzentwurf als auch dem Vorgehen insgesamt.
Organspendekritiker-Bündnis kritisiert fehlende Hirntod-Debatte und einseitige Aufklärung pro Organspende
So warnte das „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“, ein Zusammenschluss diverser Organisationen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Einzelunterstützer vor einer vorschnellen Verabschiedung des Gesetzes ohne ernsthafte und ausführliche Diskussion über den Hirntod als Kriterium einer Organentnahme. „Denn der Hirntod nicht der Tod des Menschen, sondern ein Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme auf drastische Weise unterbrochen wird. Dies belegen diverse neuere Fachpublikationen“, heißt es in einer Presseerklärung vom 21. März.
Das Bündnis kritisiert zudem die einseitige Ausrichtung des Gesetzentwurfs pro Organspende und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Aufklärung über die Folgen für die potentiellen Organspender, wenn diese einer Organentnahme im Falle des Hirntodes zustimmen. Gleichwohl begrüßte das Bündnis, dass ein zuvor diskutierter Zwang zu einer Entscheidung im Gesetzentwurf außen vor blieb und auch die von einigen Abgeordneten angestrebte Widerspruchslösung zumindest vorerst vom Tisch ist.
„Ergebnisoffene“ Aufklärung?
Im Gesetzentwurf heißt es, die Bevölkerung solle im Zuge der Entscheidung für oder gegen die Erlaubnis, die Organe nach dem festgestellten Hirntod entnehmen zu dürfen, umfassend und „ergebnisoffen“ aufgeklärt werden. Dennoch wird eindeutig das Ziel – die Organspendebereitschaft zu steigern – klar vorgegeben. Wie sich dies alles miteinander vereinbaren lässt im Sinne einer umfassenden und „ergebnisoffenen“ Aufklärung, bleibt nach Ansicht der Bündnispartner fraglich, wenn die Ziele und die einseitig ausgerichteten Aufklärungsinhalte pro Organspende so wie jetzt vorgegeben sind.
„Im ganzen Gesetzestext wird kein einziges Mal der Hirntod, das Kriterium für die Organentnahme, erwähnt. Stattdessen wird nur von „toten Spendern“ gesprochen. Allein das ist befremdlich. Scheinbar ist an den Initiatoren des Gesetzentwurfs spurlos vorbeigegangen, dass es seit mehreren Jahren Diskussionen, neue Studien und Erkenntnisse gibt, die die wissenschaftliche Haltbarkeit der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen massiv in Zweifel ziehen“, erklärte Renate Focke, erste Vorsitzende der Initiative „Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e.V.“, einer der Bündnispartner.
Diskussion unerwünscht
Wenn man die Menschen umfassend, offen und ehrlich über alle Aspekte aufklären würde, würde die Bereitschaft zur Organspende nach Erfahrung von KAO rapide sinken. „Es sieht ganz danach aus, dass über die in wissenschaftlichen Publikationen von namhaften Experten vertretenen Zweifel am Hirntod als dem Tod des Menschen gar nicht erst informiert und diskutiert werden soll. Nach dem bisherigen Vorgehen soll offenbar das neue Gesetz möglichst widerstandslos und schnell verabschiedet werden“, befürchtet Focke.
Das Bündnis stellt daher auf seiner eigenen Webseite unter www.organspende-widerspruch.de allen Interessierten umfassende Hintergrundinformationen zum Thema Organspende und Hirntod zur Verfügung, um für Aufklärung zu sorgen. Dort gibt es auch einen „Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland“, der im September letzten Jahres an alle Abgeordneten verschickt worden ist. Des Weiteren kann man auf der Webseite einen Nicht-Organspenderausweis runterladen. Darin kann man seine Nicht-Bereitschaft zur Organspende festhalten.
Schwarz-Weiß-Dialektik läuft beim Thema Organspende ins Leere
Auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung übte Kritik an der Debatte. „Dass sich die Menschen mit dem Thema Organspende beschäftigen sollen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Im Akutfall sind Angehörige mit der Entscheidung über den abschiedslosen Tod oft überfordert. Doch der reine Appell an Emotionen, wie heute im Bundestag von den meisten Abgeordneten vorgetragen, wird nicht den gewünschten Erfolg, die Anzahl der Spender zu erhöhen. Eine Schwarz-Weiß-Dialektik läuft beim Thema Organspende ins Leere“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin in einer Presseaussendung am Tag der Debatte.
„Die Kategorien Lebensretter, Nächstenliebe und Solidarität haben schon in den letzten 15 Jahren nicht funktioniert, um mehr Menschen zur Organspende zu bewegen. Um den Ängsten der Bürger und Ärzte entgegenzuwirken, brauchen wir sachliche Aufklärung, Beratung und Transparenz“, betonte Brysch. Notwendiges Vertrauen könne nur wachsen, wenn das Thema sensibel und tiefgründig behandelt werde.
Widerspruch zwischen Organspende und Patientenverfügung
„Die Menschen wollen wissen, wie der Widerspruch zwischen Organspende und Patientenverfügung aufgelöst werden kann, warum in Deutschland die Lebendspende so restriktiv organisiert ist, was bei der Organentnahme geschieht, wie die Angehörigen des Spenders auch nach Entnahme der Organe betreut werden und ob die Verteilung nach Kriterien, die der Deutsche Bundestag festgelegt hat, erfolgt. All diese Fragen sind aber mit einem Tabu belegt“, so Brysch.
Die Patientenschutzorganisation der schwerstkranken Menschen appelliert an die Parlamentarier, der ethischen Verantwortung gerecht zu werden. „Daher muss sich der Bundestag den Fragen der Menschen stellen und überzeugende, rechtsstaatliche Konzepte für das Transplantationssystem entwickeln. Augen zu und durch und mehr als zusätzlich 50 Millionen Euro jährlich für Porto, Briefe und Druckerzeugnisse, die von den Versicherten gezahlt werden müssen, sind der falsche Weg. Es darf nicht sein, dass wir ein Placebo-Gesetz bekommen, das nichts bewirkt und nur Geld verschlingt“, erklärte Brysch. Das sei man auch den 12.000 Menschen schuldig, die auf der Warteliste stehen und auf eine gute Lösung hoffen.
Prüfbericht zu Vorwürfen gegen Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation
Überschattet bzw. nicht überschattet, da medial fast nirgends aufgegriffen, wurde die Bundestagsdebatte von einem Artikel in der Frankfurter Rundschau, über ein mittlerweile dem Bundesgesundheitsministerium vorliegenden Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu Vorwürfen gegen den Vorstand der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Bezug auf „Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität“, die vor einiger Zeit anonym erhoben worden sind.
Der Prüfbericht soll jedoch auf Anweisung des DSO-Stiftungsrates unter Verschluss gehalten und nicht an Dritte herausgegeben werden dürfen, auch nicht an den Bundestag oder Bundesrat. Mehr dazu im FAZ.net Blog Biopolitik von Oliver Tolmein (siehe unten).
(Ergänzung 31.03.12: Mittlerweile gibt es ein eigenes Themenspecial zum DSO-Gutachten.)
Ethikrat beriet über Hirntod und Organentnahme
Einen Tag vor den Bundestagsberatungen veranstaltete der Deutsche Ethikrat am 22.03.12 in Berlin ein „Forum Bioethik“ zum Thema „Hirntod und Organentnahme. Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?“ Der Ethikrat wollte dabei die Öffentlichkeit über die aktuelle Debatte informieren und mit den eingeladenen Experten in einen interdisziplinären Diskurs eintreten, an dem auch das Publikum beteiligt wurde.
Dabei sollte der Frage nachgegangen werden, wie im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Organtransplantation und dem Schutz der Menschenwürde ein ethisch gebotener und verantwortungsvoller Umgang mit hirntoten Menschen aussehen kann. Ein ausführlicher Bericht und sämtliche Protokolle zur Veranstaltung kann der Pressemitteilung des Ethikrates entnommen werden sowie weiteren Artikeln in unserer Presseschau (siehe unten bzw. ganz unten). In der Bundestagsdebatte wurde die Veranstaltung nicht erwähnt.
Weiterführende Informationen:
Drucksachen
- Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 168. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. März 2012
Siehe dort gleich am Anfang Tagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Kauder, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Gerda Hasselfeldt, Rainer Brüderle, Dr. Gregor Gysi, Renate Künast, Jürgen Trittin sowie weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz (Drucksache 17/9030)
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Drucksache 17/7376)
sowie Anlage 3 die zu Protokoll gegeben Rede von Norbert Geis.
- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode, Drucksache 17/9030, 21.03.12 (32 Seiten)
Anm.: Der Gesetzentwurf wurde von 391 Abgeordneten aller Parteien unterzeichnet. Im Bundestag gibt es insgesamt 620 Abgeordnete.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7376, 19.10.11 (40 Seiten)
- Änderung bei Organspende-Gesetzentwurf angestrebt: Kompromiss zur „Entscheidungslösung“ soll nicht mit der elektronische Gesundheitskarte verknüpft werden
Kathrin Vogler und Wolfgang Neskovic streben eine Änderung des Gruppenantrags zur „Entscheidungslösung“ im Transplantationsgesetz an. Am 22. März 2012 war der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten worden.
PRESSEMITTEILUNG Kathrin Vogler, MdB, DIE LINKE. 30.03.12
- Änderungsantrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Wolfgang Neškoviæ, zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Volker Kauder, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Gerda Hasselfeldt, Rainer Brüderle, Dr. Gregor Gysi, Renate Künast, Jürgen Trittin u.a. – Drucksachen 17/9030 – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
Anm.: Der Antrag wurde bislang noch nicht offiziell eingebracht, ist aber seit 30.03.12 auf der Webseite von Kathrin Vogler, MdB DIE LINKE. abrufbar
- Bundestag berät über Neuregelung der Organspende
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 22. März 2012, erstmals mit der von allen Fraktionen gemeinsam geplanten Neuregelung der Organspende.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 19.03.12
Ergänzende Texte
- Die Frage „Wann ist ein Mensch tot?“ beschäftigte den Deutschen Ethikrat
Berlin. Am 21. März diskutierte der Deutsche Ethikrat im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Forum Bioethik“ über neue Argumente zu Fragen des Lebensendes und welche Konsequenzen sich daraus für die Transplantationsmedizin ergeben.
PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat 22.03.12
- Hirntod und Organentnahme: Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?
„Forum Bioethik“ des Deutschen Ethikrates am 21.03.12
Dort sind alle Vorträge inkl. Diskussion abrufbar als Audio-Dateien und in schriftlicher Form.
- Gesetz zur Organspende: Organspende-Stiftung hält Gutachten zurück
Timot Szent-Ivanyi
Heute soll im Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf zur Organspende debattiert werden. Gleichzeitig fällt ein Schatten auf gerade die Organisation, die in Deutschland für Organspenden verantwortlich ist. Es geht um den Vorwurf der Geldverschwendung.
FRANKFURTER RUNDSCHAU 22.03.12
- Deutsche Stiftung Organtransplantation – Prüfungsbericht nicht ans Parlament?
Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 21.03.12
- Themenspecial vom 04.03.12: Neuregelung der Organspende – Einigung unter Fraktionsvorsitzenden für Entscheidungslösung
- Themenspecial vom 31.03.12: Vertrauliches Wirtschaftsprüfer-Gutachten vorgelegt – Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) weiter in der Kritik
Presseschau zur Bundestagsdebatte über Organspenden
Ergänzend gibt es eine Presseschau zur Bundestagsdebatte am 22.03.12 über Organspenden.
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