Illustration Debatte um Entscheidungslösung bei Organspenden

07.10.11: Bischöfe für Entscheidungslösung bei Organspende und offene Debatte über Todeszeitpunkt

07.10.11: Bischöfe für Entscheidungslösung bei Organspende und offene Debatte über Todeszeitpunkt

DBK-BannerIn der Debatte um eine Neuregelung der Organspende haben sich der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Bistum Rottenburg-Stuttgart) und Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Bistum Augsburg) für eine Entscheidungslösung und gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen. Organspende sei „ein Akt der Nächstenliebe“ die „als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden“ solle, wie es der Katechismus der Katholischen Kirche fordere.

„Diese klare Zustimmung zur Organspende wird allerdings von ebenso klar formulierten Bedingungen abhängig gemacht, die es einzuhalten gilt“, sagte Bischof Fürst am 06.10.11 bei einem Pressegespräch anlässlich der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda. „Dazu gehört zunächst die Freiwilligkeit. Die Organspende ist dann sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben“, betonte Fürst.

Höchstmaß an Offenheit über umstrittene Frage des Eintritts des Todeszeitpunkts

Ein zweites Kriterium für die postmortale Organspende sei, „dass der Tod des Menschen eingetreten ist. Eine Organspende ist nicht zulässig, wenn sie den Tod eines Menschen direkt herbeiführt.“ Bischof Fürst forderte deshalb in der aktuellen politischen Debatte mit Blick auf die wachsende Kritik am Hirntod, dem Kriterium für die Zulässigkeit einer Organentnahme, „ein Höchstmaß an Transparenz hinsichtlich der Freiwilligkeit und ein Höchstmaß an Offenheit hinsichtlich der immer wieder diskutierten Frage des Eintritts des Todeszeitpunkts.“

Organspendekritiker machen immer wieder darauf aufmerksam, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist, sondern ein unumkehrbarer Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme unterbrochen wird (siehe das am 27.09.11 gestartete „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“ und dessen Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland).

Bischof Fürst beklagt Mangel an Spenderorganen

Des Weiteren kritisierte Bischof Fürst den Mangel an Spenderorganen. Die „bestehende Kluft zwischen Angebot und dem Bedarf an Spenderorganen“ habe sich seit Jahren nicht verbessert. „Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit etwa sechs Jahre, bevor ein passendes Organ zur Verfügung steht. Bereits ein Drittel der Patienten sterben aufgrund mangelnder Organe und somit zu langer Wartezeiten. Die Zahl der postmortal gespendeten Organe ist nicht signifikant gestiegen.“ Um diesen Mangel zu beheben, müssten zum Beispiel die organisatorischen Bedingungen in Krankenhäusern verbessert werden, forderte Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.

Derzeit beteiligten sich weniger als die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser an der Mitteilung potenzieller Organspender. Die Gründe dafür seien vielfältig. „Dazu zählen: keine angemessene Kostenerstattung für die Krankenhäuser, Arbeitsüberlastung, ungewohnte Abläufe oder auch die Scheu und Unsicherheit aufgrund mangelnder Ausbildung, mit den Angehörigen über eine Organspende sprechen zu müssen.“

Weihbischof Losinger sprach sich deshalb für die Einsetzung von so genannten Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus aus. Diese sollten „in Zusammenarbeit mit dem Personal der Intensivstation alle Organspendemöglichkeiten identifizieren und die Abläufe und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung“ regeln, um die Situation zu verbessern.

Für Entscheidungslösung – gegen Widerspruchsregelung bei Organspende

Weiter forderten die beiden Bischöfe die Bürger besser über das Thema Organspende zu informieren. „Insoweit ist es zu unterstützen, wenn eine entsprechende Informationspflicht verankert werden soll, die mit einer Erklärung verbunden werden kann. Hierbei muss auch die Möglichkeit gegeben werden, sich gar nicht oder erst später zu entscheiden. Ebenso muss es möglich sein, eine Entscheidung wieder rückgängig zu machen“, sagte Losinger. Eine in der Politik diskutierte Widerspruchslösung sei dagegen keine Lösung.

Das bemerkenswerte an den Statements ist, dass die Bischöfe hier im Gegensatz zu vielen anderen Organspendebefürwortern die Kritik am Hirntod aufgreifen. Bleibt zu hoffen, dass diese Worte auch bei manchen Abgeordneten vielleicht doch noch Gehör finden, die bislang jede Diskussion darüber vermeiden wollen, um die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung nicht zu gefährden. In den Medien ging das Wort der Bischöfe gänzlich unter…

Weiterführende Informationen:

» Zur Themenrubrik Gesetz zur Entscheidungslösung bei Organspenden

» Zur Themenrubrik Christliche / Kirchliche Texte zu Organspende und Hirntod

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