Illustration Debatte um Entscheidungslösung bei Organspenden

04.03.12: Neuregelung der Organspende – Einigung unter Fraktionsvorsitzenden für Entscheidungslösung

04.03.12: Neuregelung der Organspende – Einigung unter Fraktionsvorsitzenden für Entscheidungslösung

Ergänzt am 14.04.12: Grüne legen Änderungsantrag zum Organspende-Gesetzentwurf vor

Illustration Organspende-Einigung EntscheidungslösungNach monatelangem Tauziehen haben sich Fachpolitiker aller Fraktionen des Deutschen Bundestags am 01.03.12 auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt.

Künftig sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. Erstmalig soll dies schon in diesem Jahr geschehen, ein weiteres Mal in zwei Jahren. Nach der Aufforderung im Jahr 2017 alle fünf Jahre. Dies berichtete Jens Spahn, an den Verhandlungen beteiligter gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Organspendebereitschaft: Dokumentation auf der elektronischen Gesundheitskarte

Wie Spahn weiter ausführte, sollen darüber hinaus die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie zum Beispiel Reisepass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben. „Wichtig ist, dass die Erklärung in jedem Fall freiwillig erfolgt. Es geht nicht um Zwang, sondern darum die Menschen von der Notwendigkeit zur Organspende zu überzeugen“, erklärte Spahn. Die Entscheidung soll dann wie bisher im Organspenderausweis dokumentiert werden.

Ergänzend sollen die für die elektronische Gesundheitskarte Verantwortlichen per Gesetz beauftragt werden, Lösungen zu entwickeln, um die Entscheidung der Versicherten zur Organspende auf der Karte speichern zu können. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten auch „im Rahmen eines postalischen Rückmeldeverfahrens unterstützen können“, so Spahn etwas nebulös.

Bis Mitte 2013 soll dem Bundesministerium für Gesundheit ein entsprechender Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden. In den Medien wurde zu diesem Punkt überwiegend berichtet, dass auch den Krankenkassen ermöglicht werden soll, die getroffene Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme auf der Gesundheitskarte zu dokumentieren. Dies sorgte für einige Kritik in Bezug auf den Datenschutz.

Klarstellung und Irritationen aus der Linksfraktion

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Dr. Martina Bunge von der Linksfraktion stellte in einer Presseerklärung mit Blick auf die Berichterstattung zu einer möglichen Speicherung auf der E-Card klar: „Durch diesen Gesetzentwurf wird den Krankenkassen nicht erlaubt, auf der Gesundheitskarte zu schreiben. Es gibt lediglich einen Prüfauftrag für den Zeitpunkt, wo es möglich ist, die Entscheidung zur Organspende auf der Gesundheitskarte zu vermerken. Geprüft wird, ob der Versicherte auch seine Kasse aktiv damit beauftragen kann, seine Entscheidung zu fixieren. Wenn die Prüfung ergibt, dass dies wegen des Datenschutzes oder anderer Probleme nicht möglich ist, wird es nicht stattfinden. Da waren sich alle Fraktionsvertreter einig. Immer wird die Möglichkeit bleiben, sich auf dem Spendeausweis aus Pappe zu äußern.“

K. VoglerBemerkenswert dazu ist eine weitere Pressemitteilung aus der Linksfraktion von Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss. Sie lehnt die möglichen Pläne, den Schutz von Patientendaten weiter auszuhöhlen, um die Bereitschaft zur Organspende auf der e-Card festhalten zu können, entschieden ab. Zudem verdeutlicht sie die Konsequenzen und gibt interessante Einblicke in das parlamentarische Verfahren.

Fehlernder Datenschutz

In ihrer Mitteilung vom 29.02.12. heißt es: „Diese so genannte Einigung zur Organspende mache ich nicht mit. DIE LINKE lehnt die elektronische Gesundheitskarte schon in der bisher geplanten Form ab. Und erst recht, wenn nun der Schutz der Patientendaten weiter ausgehöhlt werden soll, um die Bereitschaft zur Organspende auf der e-Card festzuhalten.“ Wenn nun auch die Kassen und ihre 140.000 Mitarbeiter rechtlich wie technisch in die Lage versetzt werden, Einträge auf der e-Card vorzunehmen, dann werde der Datenschutz „komplett über Bord geworfen“, befürchtet Vogler.

Massive Bedenken gegen dieses Vorhaben kämen zu Recht vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der ansonsten für die e-Card ist. Auch das berechtigte Anliegen der Förderung von Organspenden dürfe nicht zu Lasten der Datensicherheit für die Versicherten gehen. „Was hier in kleiner Kungelrunde hinter verschlossenen Türen abgesprochen wurde, kennt bislang vielleicht ein Dutzend Abgeordneter. Die Fachgremien der Fraktionen haben das Papier noch gar nicht einsehen können. Ich hoffe, es wird meiner Fraktion, die ja gegen die e-Card ist, noch gelingen, entsprechende Änderungen durchzusetzen“, erklärte Vogler.

Organisation der Organspende soll verbessert werden

Bei der Information potentieller Organspender allein soll es jedoch nicht bleiben. Ergänzend wollen die Abgeordneten auch die Organisation der Organspende verbessern. Gesundheitsminister Daniel Bahr erklärte dazu, künftig solle es in jeder Klinik verpflichtend Transplantationsbeauftragte geben.

Stimmen zur geplanten Entscheidungslösung bei Organspenden: Kritik an Druck und penetranter Werbung und verfassungsrechtliche Bedenken

Von Abgeordneten quer durch alle Fraktionen wurde die Einigung in der Organspendedebatte auf eine Entscheidungslösung euphorisch bejubelt. Auch in den Medien wurde die geplante Neuregelung weitgehend positiv aufgenommen.

Einhellige Begeisterung bei allen Fraktionen

CDU-Mann Jens Spahn zeigte sich erfreut für den gefundenen Kompromiss, der eigentlich schon für Ende letzten Jahres angekündigt war. „Nach eingehender Diskussion haben wir einen Durchbruch für eine Entscheidungslösung erreicht. Wir schaffen nun die Voraussetzungen, um die Bereitschaft für mehr Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Die Initiative der beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, war Grundlage für diese Einigung. Wir freuen, dass auch die anderen Fraktionsvorsitzenden und Gesundheitsminister Daniel Bahr mitmachen“, so Spahn.

Die zuständige Gesundheitsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Gabriele Molitor, nannte das bisherige Ergebnis „ein großer Erfolg“. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass das neue Gesetz zu mehr Organspendern führen und dadurch die Wartezeiten auf ein neues Organ verkürzen werde. „Das ist eine echte Verbesserung der Chancen auf ein Spenderorgan. Für die FDP-Bundestagsfraktion war von Anfang an klar, dass eine solche persönliche Entscheidung freiwillig bleiben muss, um den Charakter der Spende zu erhalten. Dies bedeutet, dass jeder auch das Recht hat, sich nicht entscheiden zu müssen. Auch hier setzen die Liberalen auf Freiwilligkeit statt auf Zwang.“

SPD-Fraktionschef Frank Walter Steinmeier, der maßgeblich an der Initiative beteiligt war, erwartet, dass die Neuregelung nun „in kurzer Zeit auf den Weg kommt“. Er hatte bei den Verhandlungen erhebliche Abstriche machen müssen, denn er wollte ursprünglich eine Verpflichtung zur Entscheidung. Nach den aktuellen Plänen gibt es diese Verpflichtung im von ihm vorgesehenen Sinne jedoch nicht. Man soll die Schreiben der Kassen auch ignorieren können.

„Mit einer gewissen Penetranz auf die Nerven zu gehen“

Nie infrage gestanden habe aber die Notwendigkeit, „den Menschen bei diesem Thema auch mit einer gewissen Penetranz auf die Nerven zu gehen“, so Gabriele Molitor laut einem Bericht im „Tagesspiegel“. Auch Jens Spahn betonte im ARD-Morgenmagazin, „wir wollen penetranter dafür werben, dass sich Menschen für eine Organspende entscheiden.“ Ob die Regelungsvorhaben der richtige Weg sind, wird sich herausstellen. Klar ist, bisher handelt es sich um eine Einigung unter den Fraktionsspitzen. Wie die Abgeordneten dann über den Gesetzentwurf, der noch abgefasst werden soll, abstimmen werden, ist offen.

Von Mediziner-Seite sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, gegenüber der Zeitung „Die Welt“ am 03.03.12, es sei „ausgesprochen begrüßenswert, dass das jahrelange Hickhack beendet wird“. Zwar seien „auch andere Lösungen denkbar gewesen, etwa die Widerspruchslösung, aber weil solche Lösungen im Bundestag niemals eine Mehrheit bekommen hätten, bringt es jetzt nichts zu beckmessern“. Der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Günter Kirste, nannte im Interview mit dem Deutschlandfunk die Reform wichtig, aber nicht ausreichend. Zusätzlich sei eine breit angelegte Informationskampagne notwendig.

„Penetrante Werbung und Druck gegenüber den Krankenhäusern werden es nicht bringen“

Kritische Stimmen zur geplanten Neuregelung der Organspende mit Blick auf die Folgen für die potentiellen Spenderinnen und Spender waren rar gesät und gingen nahezu unter. Gleichwohl gibt es sie, u. a. von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, den Christdemokraten für das Leben (CDL) und der ALfA.

E. Brysch„So sehr sich die Schwerstkranken ein überzeugendes Organspendegesetz gewünscht haben – so groß ist die Enttäuschung über das Ergebnis. Das einzige, was der Politik einfällt, ist den Druck auf die Krankenhäuser zu erhöhen (Daniel Bahr), „penetrante Werbung“ in der Bevölkerung (Jens Spahn) und den Datenschutz auszuhöhlen. Tatsächlich wird dies in der Praxis nicht zur Erhöhung der Anzahl gespendeter Organe führen“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung am 2. März.

Die begeistert gefeierte Einigung zum Thema Organspende dürfe nicht in einem „Placebo-Gesetz“ enden. Deshalb setzt die Patientenschutzorganisation auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, um „endlich zum Kern des Problems vorzudringen“.

Problem Patientenverfügung

„Sowohl die Bevölkerung als auch die Krankenhäuser und Ärzte vertrauen dem heutigen Transplantationssystem nicht. Obwohl bislang schon mehr als 100 Millionen Euro für Werbung ausgegeben wurden, haben nur 10 Prozent der jährlich gezählten Organspender einen Organspendeausweis. Selbst bei einer Steigerung auf 30 Prozent wird sich an der Versorgungslücke nichts ändern, weil von den 4.000 potentiellen Organspendern nur 1.800 gemeldet werden“, so Brysch.

Zu den Gründen gehörten Organisationsversagen und der Umgang mit Patientenverfügungen. „In der Praxis lehnen Angehörige und Ärzte die Organentnahme mit Hinweis auf eine vorliegende Patientenverfügung ab. Tatsächlich ist es dann fast immer keine schriftliche Erklärung, sondern die mündliche Übermittlung des mutmaßlichen Willens“, erläuterte Brysch die Situation. Jetzt räche sich, dass im Patientenverfügungsgesetz keine konkreten Vorgaben an die Ermittlung des mutmaßlichen Willens festgelegt worden sind.

Ebenso seien wichtige verfassungsrechtliche Fragen bei der Organentnahme und Verteilung weiterhin nicht geklärt worden. „Die Politik setzt nicht auf fachliche Aufklärung und nicht auf Transparenz im Organspendesystem, sondern auf Penetranz und Druck. Dieser Aktionismus hat schon in der Vergangenheit nichts gebracht und wird auch in der Zukunft nichts bringen“, glaubt Brysch.

Die Menschen müssten wissen, was bei der Organentnahme geschieht. Sie müssten sicher sein, dass die Verteilungsfrage nicht privaten Organisationen überlassen bleibt, sondern unter rechtsstaatlicher Aufsicht steht. „Es geht in der Praxis um Priorisierung und allein der Bundestag ist das gewählte Gremium, solche Fragen zu entscheiden. Wir müssen den Menschen sagen, dass es niemals so viele Organspender geben wird, um allen auf der Warteliste zu helfen. Diese Schere kann nicht geschlossen werden“, so Brysch.

CDL: „Entscheidungslösung“ bedeutet Druck auf die Bürger und Zwangsbefragung

CDLMechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker, kritisierte in einer Presseaussendung vom 2. März scharf die Eckpunkte des von den Bundestagsfraktionen und dem Bundesministerium für Gesundheit angekündigten „Gesetzentwurf zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“.

„Schon seit Jahren werden stereotyp 12.000 vermutliche Patienten angeführt, die auf ein Spenderorgan warteten. Das neue Gesetz zielt nun darauf, faktisch eine Zwangsbefragung aller Bürger und Bürgerinnen einzuführen, um die Zahl der Organspender zu erhöhen“, erklärte Löhr. Die dazu jetzt angekündigte, „höchst problematische und in bedenklich stillem Einvernehmen einer neuen Allparteienkoalition gefundene Übereinkunft“ sei jedoch aus verschieden Gründen nachdrücklich abzulehnen.

Eine Entscheidung des Einzelnen über eine derart höchstpersönliche Frage dürfe den Bürgern nicht gesetzlich durch den Staat „notorisch aufgenötigt“ werden. Erst recht nicht ohne eine vorherige seriöse, umfassende und detaillierte Aufklärung über die strittigen ethischen und rechtlichen Probleme des sogenannten zunehmend umstrittenen „Hirntodes“.

„Bei einer als „hirntot“ bezeichneten Person werden die Organe einem noch lebenden Menschen, der künstlich beatmet wird, nach irreversibel ausgefallener integrativer Funktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms entnommen. Die typischen Merkmale eines Leichnams wie Atemstillstand, Leichenstarre oder Totenflecken liegen bei einem „hirntoten“ Organspender gerade nicht vor. Vielmehr ist der juristisch dann für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne durchaus noch am Leben“, verdeutlichte die CDL-Vorsitzende das Problem. Dies erkläre unter anderem sicher auch die deutlich bestehenden Vorbehalte potentieller Spender, die nun durch regelmäßige Zwangsbefragung ausgehebelt werden sollen.

Entscheidungsfrage Gefahr für depressive und kranke Menschen

Die vorgesehene regelmäßige Abfrage durch die Krankenkassen und die kontinuierliche Dokumentation der Antworten in der elektronischen Gesundheitskarte, die einen Online-Zugriff der Kassen voraussetzt, „bedrängt und bevormundet sämtliche Bürger und Bürgerinnen in unzumutbarer und unverhältnismäßiger Weise. Sie werden durch den Staat, der dies an Dienstleister delegiert, individuell und regelmäßig zu einer für sie höchstpersönlichen, privaten Entscheidung auf Leben und Tod genötigt. Dies geschieht im Interesse weniger und in einer Intensität, die im Einzelfall, z. B. bei depressiven und kranken Menschen, zudem durch die Art und Weise gefährlich und unverantwortlich sein kann“, warnte Löhr.

Des weiteren werde durch die Regelmäßigkeit und die Dokumentation auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt „und damit eine schwere und nicht hinnehmbare Einschränkung des vom Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechts der Bürgerinnen und Bürger versucht.“

„Wenn die Krankenkassen alle Versicherten, das heißt auch akut Schwerkranke, chronisch Kranke, suizidal Gefährdete oder Behinderte, anschreiben und ihre Organspende-Bereitschaft erfragen, so stellt dieses Vorhaben einen die Menschenwürde verletzenden Eingriff in die psychische Integrität der Person dar. Ein solches Recht hat der Staat nicht. Die verharmlosend „Entscheidungslösung“ genannte Erfassung aller Bürgerentscheidungen zur Organspende respektiert keinesfalls Freiwilligkeit, vielmehr übt der Staat moralischen Druck auf die Bürger durch regelmäßig wiederholte Befragung aus, was von diesen natürlich als nötigend empfunden werden wird“, so Löhr weiter.

Wenn die Politik ihrerseits die Organspendebereitschaft erhöhen wolle, stünden ihr viele andere „Werbe- und Marketinginstrumente“ wie bei anderen staatlichen „Aufklärungskampagnen“ zur Verfügung. Eine bundesweite und alle Bürger umfassende regelmäßige staatliche Dokumentation des diesbezüglichen „letzten Willens“ aber bringe „eine nicht nur ethisch, sondern auch datenschutzrechtlich nicht hinnehmbare Form der Vergesellschaftung und Verstaatlichung der individuellen Organspendebereitschaft“ mit sich.

Keinen rechtlichen oder moralischen Anspruch auf die Überlassung von fremden Organen

„Es muss auch deutlich aus ethischer Perspektive vor einer Blickverengung gewarnt werden: Menschliche Organe sind keine Heilmittel oder Medizinprodukte im üblichen Sinn, die industriell organisiert, bestellt, geliefert und nach den Regeln von Angebot und Nachfrage in den Warenverkehr gebracht werden können. Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung von fremden Organen, die konstitutiver Teil einer anderen Person sind oder waren, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. Insofern müssen sich Politik, Medizin und Gesellschaft bei allem Fortschrittsoptimismus auf diesem Feld auch künftig in eine gewisse Selbstbegrenzung ihrer Wünsche fügen“, erklärte Löhr.

Sollte das Gesetz in der jetzt sich andeutenden Weise Realität werden, kündigten die Christdemokraten für das Leben an, die Verfassungskonformität dieses Gesetzes wie auch die Zulässigkeit dieser Datenvorratsspeicherung „auf jeden Fall gerichtlich prüfen“ zu lassen.

Ergänzung 14.03.12: Grüne legen Änderungsantrag zum Organspende-Gesetzentwurf vor

Unterdessen haben die Grünen offenbar den unter den Fraktionsspitzen getroffenen Konsens zur Änderung des Organspendegesetzes überraschend wieder in Frage gestellt. Sie haben einen Änderungsantrag zum Organspende-Gesetzentwurf vorgelegt. Grund seien Bedenken über mangelnden Datenschutz, wenn die Willensbekundung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden soll. Dies berichtet der Berliner Tagesspiegel am 09.03.12. Der Grünen-Antrag sei bereits von 15 Abgeordneten unterzeichnet worden. Mehr dazu im Artikel unten.

Der Gesetzentwurf soll nun am 22.03.12 im Deutschen Bundestag beraten werden, zusammen mit einem früheren Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll (siehe dazu das Themenspecial vom 16.03.12).
 

Weiterführende Informationen:

Presseschau zur Fraktionsspitzen-Einigung zur Organspende

Ergänzend haben wir chronologisch sortiert in einer Presseschau eine Auswahl an Artikeln und Meldungen zur Einigung der Fraktionsspitzen zur Organspenderegelung zusammengestellt.

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