Organspende Aufklärung, Entscheidung pro oder contra

03.11.12: Organspende-Neuregelung zum 1. November 2012: Erste Krankenkasse startet Anschreibeaktion

03.11.12: Organspende-Neuregelung zum 1. November 2012: Erste Krankenkasse startet Anschreibeaktion – Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) gibt wichtige Hinweise zur Entscheidungslösung

Zum 1. November 2012 trat das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ in Kraft. Ziel ist eine Steigerung der Organspendezahlen.

Ab sofort sollen die Krankenkassen daher alle Versicherten ab 16 Jahren anschreiben und dazu auffordern, eine Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme nach dem Hirntod zu treffen und zu dokumentieren. Ebenso sollen Behörden beim Ausstellen von Ausweisen oder Führerscheinen Informationsmaterialien zur Organspende ausgeben.

Als erstes hat die Techniker Krankenkasse (TK) diese Woche begonnen, ihre gut 7 Millionen Mitglieder mit einer 8-seitigen Sonderbroschüre inklusive beigefügtem Organspenderausweis anzuschreiben. Andere Krankenkassen wollen Medienberichten zufolge angesichts der jüngsten Transplantationsskandale erst im Laufe des nächsten Jahres nachziehen. Die Kassen haben laut Gesetz Zeit bis 1. November 2013.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 01.11.12, dass auch mit der Neuregelung des Transplantationsgesetzes niemand zur Organspende verpflichtet werde. „Wir akzeptieren ja, wenn Menschen sich anders entscheiden, wir wollen sie nicht zwingen und auch nicht indirekt drängen zu einer Entscheidung pro Organspende, sondern wir wollen sie aufklären, wir wollen ihnen Informationen geben und sie positiv überzeugen, ihnen Ängste nehmen“, sagte Bahr.

Transplantationsgesetz hat erklärtes Ziel schon jetzt verfehlt

E. BryschKritik an der Organspende-Neuregelung übte die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. „Selten hat sich die erklärte Absicht des Gesetzgebers so schnell überholt wie bei der Änderung des Transplantationsgesetzes. Eine breitere Akzeptanz für die Organspende war das erklärte Ziel. Doch das wird das Gesetz nicht leisten können“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch.

„Voraussetzung dafür wäre gewesen, das Transplantationssystem auf ein solides, ethisches und nachvollziehbares Fundament zu stellen. Dazu konnten sich die politischen Entscheider nicht durchringen. Statt auf Fakten, Aufklärung und klare politische Verantwortung, setzt der Gesetzgeber auf Werbung und Emotion. Dass jetzt nach den bekannt gewordenen Auffälligkeiten genau diese Strategie ins Leere führt, ist nicht verwunderlich. Schließlich blieben die Themen Hirntodkriterien, Verteilungsgerechtigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle außen vor. Das Ergebnis ist eine Enttäuschung für die schwerstkranken Menschen auf der Warteliste“, so Brysch.

Facebook führt in Deutschland neue Funktion zur Willensäußerung über Organspende ein

Frank-Walter Steinmeier wirbt gemeinsam mit Prof. Dr. Günter Kirste (DSO) und Eva-Maria Kirschsieper (facebook) für Organspende.Pünktlich zum Inkrafttreten der Neuregelung hat auch Facebook, das mit einer Milliarde Nutzern weltweit größte soziale Netzwerk, eine Neuerung in Deutschland eingeführt. Alle Mitglieder können ihre Entscheidung zur Organspende in ihrer sogenannten Chronik eintragen und dies ihren Freunden mitteilen.

„Die neue Funktion hat zum Ziel, mehr Menschen auf das Thema aufmerksam zu machen und sie zu motivieren, sich auch mit Freunden und Familie auszutauschen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stiftung „Fürs Leben“, einer Treuhandstiftung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), und Facebook vom 1. November. In den USA und Kanada wurde diese Kommunikationsfunktion bereits im Mai eingeführt und habe dort zu „einem merklichen Anstieg der Spendebereitschaft“ geführt. Insgesamt gibt es in Deutschland laut dem Nachrichtenportal Allfacebook.de 24,6 Millionen aktive Facebook-Nutzer, Stand Anfang Oktober.

„Die Funktion zur Willensäußerung auf Facebook kann für viele Menschen ein zusätzlicher Anstoß sein, über Organspende nachzudenken“, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier in der Mitteilung. „Informieren – überlegen – entscheiden: Darauf kommt es an. Denn die Entscheidung zur Organspende gehört ins Leben und sollte nicht nach dem Tod den Angehörigen aufgebürdet werden“, so Steinmeier.

Widerspruch nicht möglich

Bemerkenswerterweise sieht die Neuerung bei Facebook jedoch keine Möglichkeit vor, sich gegen eine Organspende auszusprechen. Zumindest wurde bei unseren ersten Tests keine gefunden. Auch kann man keine bestimmten Organe von der Spende ausschließen. Damit mutiert diese Funktion wohl eher zu einer rein einseitigen Angelegenheit pro Organspende ohne echte Wahl.

Ohnehin hat die Funktion keine wirkliche Verbindlichkeit. „Die Äußerung auf Facebook soll den Organspendeausweis nicht ersetzen. Sie könnte für die Familie im Falle des Falles aber eine Entscheidungshilfe sein, falls der Verstorbene sich zu Lebzeiten nicht geäußert hat“, erläuterte Prof. Dr. Günter Kirste, Vorstand der „Fürs Leben“-Stiftung.

Denn anders als zum Beispiel in den USA gibt es in Deutschland keine Registrierung von Organspendern. Der Eintrag auf Facebook bedeute deshalb auch keinen offiziellen Eintrag in eine Kartei. „Es empfiehlt sich darum, zusätzlich zu einer Angabe des Organspendestatus auf Facebook, einen Organspendeausweis auszufüllen und mit seiner Familie über die Entscheidung zu sprechen“, heißt es in der Mitteilung.

Ergänzung 11.11.12: Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Facebook-Eintrag zur Organspendebereitschaft

Unterdessen hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, eindringlich davor gewarnt, seine Organspendebereitschaft bei Facebook einzutragen. „Ich warne trotz prominenter Unterstützung eindringlich davor, diese Informationen auf Facebook preiszugeben und öffentlich zu machen“, erklärte der Datenschutzbeauftragte am 06.11.12 in einer Presseaussendung.

Der Gesetzgeber habe nicht umsonst die Preisgabe und Verarbeitung medizinischer Daten unter einen besonderen Schutz gestellt, gab Dankert zu bedenken. Mit dem Einstellen des „Facebook-Lebensereignisses“ verpflichten sich die Menschen zwar nicht automatisch zur Organspende und werden nicht offiziell in eine Organspende-Kartei eingetragen. Doch gerade bei Facebook sei durch die „undurchsichtigen und weitreichenden Datenschutzbestimmungen“ nicht klar, wer diese sensiblen Daten erhält und weiterverarbeitet.

Datenweitergabe unklar

„Der Phantasie, was mit den Daten passiert, sind keine Grenzen gesetzt. Und jeder Nutzer sollte sich bewusst machen, dass Facebook ein Unternehmen ist, das mit den persönlichen Daten Geld verdient. Niemand kann sich sicher sein, ob diese Daten/Angaben später einmal an die Krankenkassen oder Versicherungen verkauft werden, damit diese wiederum spezielle Tarife bzw. Vorteile für Organspender anbieten können. Dies wäre nur ein Szenario“, so der Landesbeauftragte für Datenschutz.

„Ich unterstütze ausdrücklich die Bereitschaft zur Organspende und finde es gut, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt werden. Aber ich rate jedem Facebook-Nutzer davon ab, dies öffentlich zu machen, indem man diese Statusmeldung aktiviert. Aufklären und informieren ja, doch die Facebook-Statusmeldung gleichzusetzen mit einer Willenserklärung beziehungsweise einer Entscheidungshilfe für Familienangehörige, das ginge zu weit“, sagte Dankert abschließend mit Blick auf diesbezügliche Empfehlungen der Initiatoren.

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) gibt wichtige Hinweise zur Entscheidungslösung

Logo KAOVor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung hat der Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO)“ vor kurzem wichtige Hinweise zum Umgang mit der Entscheidungslösung zusammengestellt. Hierauf macht der Verein in einer Presseaussendung vom 02.11.12 aufmerksam.

In seinem Merkblatt „Organspende: Wie gehe ich mit der Entscheidungslösung um?“, das auf der Webseite unter www.initiative-kao.de in der Rubrik Aktuelles abrufbar ist, weist KAO darauf hin, dass es keinen Zwang zur Entscheidung gibt. Das heißt, dass man das Schreiben der Krankenkassen auch ignorieren kann. Falls im Fall der Fälle keine schriftliche Erklärung zur Organspende vorliegt, gilt weiterhin die Erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt, die Familienmitglieder werden nach dem mutmaßlichen Willen ihres Angehörigen im Hirnversagen befragt.

Weiter gibt es Hinweise, was man beachten sollte, wenn man eine Organentnahme ablehnt. Dabei werden besonders auch diejenigen angesprochen, die keine Angehörigen haben und sich gegen eine Organentnahme schützen wollen. Auch wenn man einer Organspende zustimmen möchte, sollte man bestimmte Bedingungen stellen, z.B. auf einer Vollnarkose bestehen und darauf, dass Angehörige später die Akten einsehen sollen, rät KAO. Außerdem kann man eine klinische Hirntodfeststellung ausschließen, da dieser Test bei nicht hirntoten Patienten Schädigungen des Gehirns zur Folge haben kann, und stattdessen apparative Untersuchungen mittels bildgebender Verfahren fordern.

KAO fordert die Krankenkassen zu umfassender und ehrlicher Aufklärung auf

In diesem Zusammenhang weisen die Organspendekritiker auf die Problematik der Hirntoddefinition hin. „Organe von Toten können nicht transplantiert werden, daher wurde der Todeszeitpunkt medizinisch und juristisch vorverlegt und als „Hirntod“ bezeichnet, um lebende Organe transplantieren zu können. Dies bedeutet, dass Patienten, denen Organe entnommen werden sollen, bis zum Ende der Organentnahme beatmet werden, dass sie warm und durchblutet sind. In der internationalen Fachdiskussion wird der Hirntod schon länger nicht mehr als der Tod des Menschen angesehen, sondern als eine Phase im Sterbeprozess“, erklärte Renate Focke, erste Vorsitzende von KAO. KAO ist ein Verein, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen.

„Es wird zudem bislang verschwiegen, dass die Hirntoddiagnostik ohne Einwilligung des Patienten vorgenommen wird und diese Untersuchung den Patienten starken Schmerzreizen aussetzt. Auch muss der Organspender auf ein geschütztes Sterben und Sterbebegleitung durch seine Familie verzichten. Stattdessen wird er durch Medikamente ruhig gestellt, nach dem Aufschneiden des Körpers weiterhin beatmet und verstirbt erst durch medizinisches Handeln während der Organentnahme. Dies sollten alle wissen, die sich für eine Organspende nach festgestelltem Hirntod entscheiden“, so Focke.

Einseitigen Werbung pro Organspende

Denn in den offiziellen Organspendeausweisen steht nach wie vor: „Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen, Gewebe in Frage kommt…“. Auch fehlt in der Regel eine umfassende Information über die Tragweite der Gewebespenden (z.B. Knochen, Augen, Speiseröhre) und deren kommerzielle Verarbeitung zu Arzneimitteln.

Angesichts der bisherigen einseitigen Werbung pro Organspende von Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) fordert der Verein KAO zudem die Krankenkassen dazu auf, sich an den Wortlaut des geänderten Transplantationsgesetzes zu halten. Dieses fordert explizit unter Paragraph 2: „Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein.“ Wird diese Forderung nicht eingehalten, wäre dies eine arglistige Täuschung der Kassen gegenüber ihren Versicherten, gibt KAO zu bedenken.

Aktionsaufruf zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen ergebnisoffenen Aufklärung

Logo Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei OrganspendenUm zu überprüfen wie ergebnisoffen die Informationen der Krankenkassen und Behörden in Form und Aufbereitung dem neuen Gesetz entsprechen, hat das „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“, ein Zusammenschluss diverser Organisationen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Einzelunterstützer, einen Aktionsaufruf gestartet. Denn es bestünden erhebliche Zweifel daran, wie das Ziel des neuen Gesetzes, d.h. die Steigerung der Organspendezahlen, und „ergebnisoffene Aufklärung“ in Einklang gebracht werden sollen.

Vor dem Hintergrund, dass es 144 gesetzliche und 45 private Krankenkassen gibt, bitten die Initiatoren um Mithilfe, um einen möglichst umfassenden Überblick und verwertungsfähige Zahlen zu bekommen und um gegebenenfalls auf Missstände hinweisen zu können.

Konkret ruft das Bündnis dazu auf, die Informationsmaterialien Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Behörde zur Auswertung zu schicken. Mehr dazu ausführlich im Aktionsaufruf zur Organspende-Neuregelung.

Weiterführende Informationen:

Presseschau zum Inkrafttreten der Entscheidungslösung bei Organspende

Ergänzend haben wir eine Presseschau zum Inkrafttreten der Entscheidungslösung bei Organspende mit chronologisch sortierten Meldungen zusammengestellt, die die Debatte spiegeln.

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