Bericht 2012/2013 Überwachungskommission und Prüfungskommission TPG

07.09.12: Neuer Diskussionsstoff: Verdacht auf mögliche Bevorzugung von Privatpatienten bei Transplantationen

07.09.12: Neuer Diskussionsstoff zur Organspendedebatte: Verdacht auf mögliche Bevorzugung von Privatpatienten bei Transplantationen

H. TerpeDie Debatte um mehr Transparenz und Kontrolle bei Organspenden hat diese Woche neuen Diskussionsstoff bekommen. Der Grünen-Abgeordnete und Gesundheitsexperte Dr. Harald Terpe äußerte laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 03.09.12 den Verdacht, dass Privatpatienten bei der Vergabe von Organen offenbar bevorzugt werden. Er stützt dies auf Vergleiche von Zahlenmaterial von Eurotransplant zu durchgeführten Transplantationen und Zahlen auf der Warteliste. Dabei traten statistische Auffälligkeiten hervor, die erklärungsbedürftig sind.

Terpe selbst wollte über die Gründe für die Auffälligkeiten nicht spekulieren, forderte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) aber auf, die Ungereimtheiten aufzuklären. Mehr dazu mit detailierten Zahlen im FAZ-Net Blog Biopolitik und im FR-Artikel unten.

„Statistenrolle des Staates im Organspendesystem“ und „Flickschusterei“ beenden

E. BryschAuch der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch forderte Aufklärung und übte zugleich scharfe Kritik. „2,6 Prozent der Patienten auf der Warteliste für eine neue Bauchspeicheldrüse sind privat versichert. Von denen, die das neue Organ bekommen, sind aber vier Prozent privat versichert. Damit ist der Anteil der Privatpatienten, die das Organ erhalten, 50 Prozent höher als ihr Anteil auf der Warteliste. Bei Leber und Lunge liegt die Abweichung bei etwa 36 Prozent“, erklärte Brysch in einer Pressemitteilung vom 04.09.12. Bei den jetzt bekannt gewordenen Zahlen dränge sich die Frage auf, ob Privatpatienten bei der Zuteilung von Organen bevorzugt werden.

„Das Bundesgesundheitsministerium sammelt nur das statistische Datenmaterial. Verantwortung für die Zuteilung tragen jedoch die Ärzte in den Transplantationszentren und Eurotransplant“, verdeutlichte er das Problem. Deshalb fordern die Patientenschützer die beteiligten Akteure auf, diese offensichtliche Benachteiligung von gesetzlich Versicherten aufzuklären. Ebenso verlangen die Patientenschützer vom Gesetzgeber, die „Statistenrolle des Staates im Organspendesystem“ aufzugeben.

Linke fordert Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Martina Bunge, forderte gar eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung. „Bei der Organspende zeigen sich die zynischen Folgen der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland. Gesetzlich Versicherte werden nicht nur später behandelt oder von Leistungen und Arzneimitteln am Ende des Quartals ausgeschlossen, sie warten auch länger auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Die Zwei-Klassen-Medizin ist ein Skandal und muss beendet werden. Der einzig sinnvolle Weg dazu ist die Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung“, so Bunge in einer Presseaussendung vom 4. September.

„Höchstmögliche Transparenz bei der Organtransplantation ist unerlässlich, und jede weitere Flickschusterei beim Transplantationsgesetz muss dringend aufhören. Wer Sicherheit und Transparenz bei der Organtransplantation will, muss bereit sein, umfängliche Reformen einzuleiten. Leider kann ich diese Bereitschaft bei der Regierung und den anderen Fraktionen nicht erkennen“, sagte Bunge.

Bundesärztekammer-Präsident Montgomery weist Vorwürfe zurück

F.U. MongomeryDer Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wies die Vorwürfe über einen möglichen Einfluss des Versichertenstatus bei der Organvergabe zurück.

„Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass vermittlungspflichtige Organe von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit vermittelt werden. Das Nähere stellt die Bundesärztekammer in den Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG fest. In den Richtlinien wie auch in deren Umsetzung durch die Stiftung Eurotransplant als Vermittlungsstelle spielt der Versichertenstatus für die Organallokation keine Rolle“, so Montgomery in einem Pressestatement vom 05.09.12.

Weiter erklärte Montgomery: „Wie mehrfach durch das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer sowie die Stiftung Eurotransplant dargelegt, entspricht der Anteil an privatversicherten Patienten, die in den letzten Jahren ein neues Organ erhalten haben, nahezu dem Anteil an Privatversicherten in der Gesamtbevölkerung.“

Gesundheit und Krankheit anders verteilt als der Versichertenstatus

Er verwies darauf, dass Gesundheit und Krankheit anders verteilt seien als der Versichertenstatus. Deshalb könne aus den versicherungsstatistischen Kennziffern nicht gefolgert werden, dass sich die prozentualen Anteile von gesetzlich Versicherten und Privatversicherten in der Gesellschaft exakt in der Zahl vorgenommener Transplantationen wiederfinden müsste. „Die Patientinnen und Patienten erhalten Organe unabhängig von ihrem Versicherungsstatus ausschließlich nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht“ bekräftigte der BÄK-Präsident.

Bei seriöser Betrachtung ließen sich aus den Angaben der Vermittlungsstelle für die letzten Jahre keine Schlüsse auf größere Sprünge oder Ausnahmeentwicklungen hinsichtlich der Verteilung in den einzelnen Organbereichen ziehen. Für die Nierentransplantation liege der Anteil an Privatversicherten mit 7 Prozent niedriger als in der Gesamtbevölkerung. Dies lasse Terpe unerwähnt, wenn er nur ausgesuchte Zahlen heranzieht und diese problematisiere. „Eine Gesamtdarstellung aller Zahlen hätte helfen können, die jetzige Verunsicherung zu vermeiden“, kritisierte Montgomery.

Überdies sei aus den Angaben ersichtlich, dass – bezogen auf die Zahl der Patienten, die in einem Jahr auf eine Organtransplantation warten – Privatversicherte die gleiche oder sogar eine höhere Sterblichkeit auf der Warteliste aufweisen als gesetzlich versicherte Patienten. Die wesentlichen Fakten sprächen dagegen, dass Privatversicherte bei der Organallokation bzw. der insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit vorzunehmenden Transplantation bevorzugt werden.

„Wir bieten Herrn Terpe wie auch allen anderen Parlamentariern an, Sachfragen zunächst mit den Verantwortlichen zu klären, statt durch Problematisierung in der Öffentlichkeit für zusätzliche Verunsicherung zu sorgen“, so Montgomery abschließend.

Diskussion über mögliche Bevorzugung von Privatpatienten bereits 2007 / 2008

Die Debatte um eine mögliche Bevorzugung von Privatpatienten bei Organtransplantationen ist nicht neu und kam schon einmal 2007 / 2008 auf. Damals stellte der mittlerweile nicht mehr im Bundestag sitzende SPD-Abgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg unangenehme Fragen an die Bundesregierung und diverse Akteure.

Konkret ging es darum, dass statistisches Material nicht ordentlich geführt wurde und auch hier Auffälligkeiten in Bezug auf Privatpatienten und die Verteilung von Organen deutlich wurden. Mehr dazu in seinem Beitrag „Bundesärztekammer für Gerechtigkeit bei der Organverteilung nicht kompetent“ vom 10.08.12 unten mit darin enthaltenen Links zur früheren Diskussion und Schriftwechseln.

Weiterführende Informationen:

Presseschau zum Verdacht auf mögliche Bevorzugung von Privatpatienten bei Transplantationen

Ergänzend gibt es eine Presseschau mit einer Auswahl an Meldungen zum Verdacht auf mögliche Bevorzugung von Privatpatienten bei Transplantationen.

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