Gewebespende
Neben einer Organspende nach festgestelltem Hirntod gibt es auch die Option einer Gewebespende. Hierfür kommen unter anderem die Augen-Hornhäute, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen, Sehnen, Bänder, Bindegewebe und die Eihaut der Fruchtblase (Amnion) infrage. Diese werden zur Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen und Verletzungen eingesetzt.
Im Unterschied zur Organspende kann eine Gewebespende auch bis zu drei Tage nach dem Herz-Kreislaufstillstand erfolgen. Voraussetzungen für die postmortale Gewebespende sind die Todesfeststellung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sowie die Einwilligung des Verstorbenen bzw. die Zustimmung der Angehörigen im Sinne des Verstorbenen.
Rechtlich ist die Gewebeentnahme im Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) geregelt. Der Verabschiedung des Gesetzes ging eine längere Debatte 2006/2007 voraus (siehe das Themenspecial zum Gewebegesetz unten). Es trat am 1. August 2007 in Kraft. Damit wird eine EU-Richtlinie, (EG-Geweberichtlinie 2004/23/EG), von 2004 umgesetzt. Die Richtlinie soll EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Gewebeprodukte schaffen.
Alle vier Jahre legt die Bundesregierung eine Unterrichtung mit Erfahrungen zum Gesetz vor.
Rechtliches zur Gewebespende
- Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)*)
Vom 20. Juli 2007
(21 Seiten im PDF-Format)
- Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
(Darin ging das obige Gewebegesetz auf)
- Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung – TPG-GewV)
TPG-Gewebeverordnung vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 512), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2842) geändert worden ist
- Hintergrundinformationen der Bundesärztekammer zum Gewebegesetz
- Aktueller Begriff: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Zell- und Gewebespende
22.09.2006, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag
Bundestagsdrucksachen zur Gewebespende
- Praxis der Gewebetransplantation in Deutschland
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/9876
Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/9988, 15.07.2008 (12 Seiten, PDF-Format)
- Transparenz der medizinischen Versorgung mit Geweben und Gewebezubereitungen in Deutschland
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8943
Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/9113, 26.03.2012
- Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Geweben und Gewebezubereitungen
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 31. Juli 2014 gemäß Artikel 7a des Gewebegesetzes.
Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/2261 vom 01.08.2014 (48 Seiten, 2,2 Mb im PDF-Format)
- Dritter Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/5675 vom 08.11.2018
- Aufklärung zur Organ- und Gewebespende durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die gesetzliche und private Krankenversicherung
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6112 –
Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/6570, 17.12.2018
Weiterführende Links zu Organisationen zur Gewebespende:
- Deutsches Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG)
- Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
- Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI)
Neues zur Gewebespende
Hier folgen demnächst weitere Ergänzungen.
27.12.2018 Hohe Akzeptanz für Organspenden
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Informationen erhöhen nach Einschätzung der Bundesregierung die Akzeptanz für Organspenden. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belege, dass Menschen, die gut informiert seien, eher einen Organspendenausweis ausfüllten und der Organspende positiv gegenüber stünden, heißt es in der Antwort (19/6570) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6112) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
HIB Heute im Bundestag 27.12.2018 (hib 1016/2018)
25.08.2014: Mehr Aufkärung nötig über Gewebespenden
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/PK) Die Versorgung der Bevölkerung mit Geweben und sogenannten Gewebezubereitungen ist nach Angaben der Bundesregierung gewährleistet. Gleichwohl sollte die Versorgung mit Herzklappen, Gefäßen und Augenhornhäuten weiter verbessert werden, schreibt die Regierung in ihrem turnusmäßigen Bericht an Bundestag und Bundesrat, wie sie in einer Unterrichtung (18/2261) mitteilt.
HIB Heute im Bundestag 25.08.2014 (hib 424/2014)
10.02.12: Zahl der Gewebespender deutlich gestiegen
Hannover – Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) hat im vergangenen Jahr 22 Prozent mehr Gewebetransplantate an Patienten vermittelt. Insgesamt haben 1.592 Menschen im gemeinnützigen Netzwerk der DGFG Gewebe gespendet. Die Zahl derjenigen, die nach ihrem Tod anderen Menschen mit einer Gewebespende geholfen haben, ist damit um fast 10 Prozent gestiegen.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation – Gemeinnützige Gesellschaft mbH 10.02.12
31.07.09: Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat den Erfahrungsbericht zum Gewebegesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute im Auftrag der Bundesregierung den Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Gewebegesetz im Berichtszeitraum August 2007 bis Dezember 2008 an den Bundesrat übermittelt.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Gesundheit 31.07.09
Siehe dazu:
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)
Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bundesrat Drucksache 688/09, 04.08.09, 61 Seiten (646 KB)
10.03.07, ergänzt am 10.08.07: Umstrittenes Gewebegesetz zum 01.08.07 in Kraft getreten
Seit Oktober 2006 gab es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gewebegesetz, das eine EU-Richtlinie in nationales Recht übertragen soll. Dieser Entwurf wurde heftig kritisiert, da hierdurch von verschiedenen Seiten eine Kommerzialisierung der Organspende befürchtet wird. Nach zahlreichen Änderungen, Anhörungen und Debatten wurde das umstrittene Gewebegesetz schließlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und trat zum 01.08.07 in Kraft.
In einem umfangreichen Themenspecial haben wir einen ausführlichen Pressespiegel zum Verlauf der Debatte sowie diverse Dokumente und Texte zusammengestellt, die weiter ergänzt werden.
Zum Themenspecial zur Debatte um das umstrittene Gewebegesetz …