Gewebegesetz

Gewebespende

Gewebespende

Neben einer Organspende nach festgestelltem Hirntod gibt es auch die Option einer Gewebespende. Hierfür kommen unter anderem die Augen-Hornhäute, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen, Sehnen, Bänder, Bindegewebe und die Eihaut der Fruchtblase (Amnion) infrage. Diese werden zur Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen und Verletzungen eingesetzt.

Im Unterschied zur Organspende kann eine Gewebespende auch bis zu drei Tage nach dem Herz-Kreislaufstillstand erfolgen. Voraussetzungen für die postmortale Gewebespende sind die Todesfeststellung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sowie die Einwilligung des Verstorbenen bzw. die Zustimmung der Angehörigen im Sinne des Verstorbenen.

Rechtlich ist die Gewebeentnahme im Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) geregelt. Der Verabschiedung des Gesetzes ging eine längere Debatte 2006/2007 voraus (siehe das Themenspecial zum Gewebegesetz unten). Es trat am 1. August 2007 in Kraft. Damit wird eine EU-Richtlinie, (EG-Geweberichtlinie 2004/23/EG), von 2004 umgesetzt. Die Richtlinie soll EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Gewebeprodukte schaffen.

Alle vier Jahre legt die Bundesregierung eine Unterrichtung mit Erfahrungen zum Gesetz vor.

Rechtliches zur Gewebespende

Bundestagsdrucksachen zur Gewebespende

Weiterführende Links zu Organisationen zur Gewebespende:

Neues zur Gewebespende

Hier folgen demnächst weitere Ergänzungen.

27.12.2018 Hohe Akzeptanz für Organspenden

Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Informationen erhöhen nach Einschätzung der Bundesregierung die Akzeptanz für Organspenden. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belege, dass Menschen, die gut informiert seien, eher einen Organspendenausweis ausfüllten und der Organspende positiv gegenüber stünden, heißt es in der Antwort (19/6570) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6112) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
HIB Heute im Bundestag 27.12.2018 (hib 1016/2018)


25.08.2014: Mehr Aufkärung nötig über Gewebespenden

Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/PK) Die Versorgung der Bevölkerung mit Geweben und sogenannten Gewebezubereitungen ist nach Angaben der Bundesregierung gewährleistet. Gleichwohl sollte die Versorgung mit Herzklappen, Gefäßen und Augenhornhäuten weiter verbessert werden, schreibt die Regierung in ihrem turnusmäßigen Bericht an Bundestag und Bundesrat, wie sie in einer Unterrichtung (18/2261) mitteilt.
HIB Heute im Bundestag 25.08.2014 (hib 424/2014)


10.02.12: Zahl der Gewebespender deutlich gestiegen

Hannover – Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) hat im vergangenen Jahr 22 Prozent mehr Gewebetransplantate an Patienten vermittelt. Insgesamt haben 1.592 Menschen im gemeinnützigen Netzwerk der DGFG Gewebe gespendet. Die Zahl derjenigen, die nach ihrem Tod anderen Menschen mit einer Gewebespende geholfen haben, ist damit um fast 10 Prozent gestiegen.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation – Gemeinnützige Gesellschaft mbH 10.02.12


31.07.09: Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat den Erfahrungsbericht zum Gewebegesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute im Auftrag der Bundesregierung den Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Gewebegesetz im Berichtszeitraum August 2007 bis Dezember 2008 an den Bundesrat übermittelt.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Gesundheit 31.07.09

Siehe dazu:

PDF Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)
Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bundesrat Drucksache 688/09, 04.08.09, 61 Seiten (646 KB)


10.03.07, ergänzt am 10.08.07: Umstrittenes Gewebegesetz zum 01.08.07 in Kraft getreten

Seit Oktober 2006 gab es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gewebegesetz, das eine EU-Richtlinie in nationales Recht übertragen soll. Dieser Entwurf wurde heftig kritisiert, da hierdurch von verschiedenen Seiten eine Kommerzialisierung der Organspende befürchtet wird. Nach zahlreichen Änderungen, Anhörungen und Debatten wurde das umstrittene Gewebegesetz schließlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und trat zum 01.08.07 in Kraft.

In einem umfangreichen Themenspecial haben wir einen ausführlichen Pressespiegel zum Verlauf der Debatte sowie diverse Dokumente und Texte zusammengestellt, die weiter ergänzt werden.

Zum Themenspecial zur Debatte um das umstrittene Gewebegesetz …


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